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Erwerbsminderungsrente soll um bis zu 7,5 Prozent steigen


Gesetzentwurf
Erwerbsminderungsrente soll um bis zu 7,5 Prozent steigen

Von dpa-afx
Aktualisiert am 24.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine Seniorin hält ihren Rentenbescheid (Symbolbild): Für Bezieher von Erwerbsminderungsrente soll es Verbesserungen geben.Vergrößern des BildesEine Seniorin hält ihren Rentenbescheid (Symbolbild): Für Bezieher von Erwerbsminderungsrente soll es Verbesserungen geben. (Quelle: Felix Kästle/dpa-bilder)
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Rund drei Millionen deutsche Rentner könnten künftig mehr Geld bekommen. Arbeitsminister Hubertus Heil plant einen Zuschlag auf Erwerbsminderungsrenten. Auch Bestandsrentner sollen profitieren.

Bezieher von Erwerbsminderungsrente sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vom 1. Juli 2024 an einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent auf diese Leistung erhalten. Das geht aus einem Entwurf für ein Gesetz zur Rentenanpassung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zuvor berichtet hatte. Der Zuschlag würde demnach etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland begünstigen.

Wer bereits länger als seit 2014 Erwerbsminderungsrente bezieht, soll dem Entwurf zufolge einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf seine Rente erhalten. Personen, die zwischen 2014 und 2019 Erwerbsminderungsrentner geworden sind, bekommen den Plänen zufolge 4,5 Prozent. Lesen Sie hier, wann Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben.

Erwerbsminderungsrente auf im Schnitt 882 Euro gestiegen

Anders als bisher sollen von den Neuerungen auch sogenannte Bestandsrentner profitieren, also Menschen, die nicht erst neu unter die Erwerbsminderungsrente fallen. Die bereits geltenden Verbesserungen für neue Bezieher von Erwerbsminderungsrente hätten dazu beigetragen, dass der durchschnittliche monatliche Rentenbetrag von rund 628 Euro für den Erstbezug im Jahr 2014 auf rund 882 Euro für 2020 als Einstiegsjahr gestiegen sei.

Die Gesetzesänderung will der Minister zusammen mit der turnusgemäßen Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres auf den Weg bringen. Das Bundeskabinett will sich nach dpa-Informationen voraussichtlich am 13. April mit dem neuen Vorhaben befassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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