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Bankbürgschaften: Vermögen als Mieter, Bauherr oder vor Gericht sichern


Provision statt hohe Kreditzinsen
Was kostet eine Bankbürgschaft?

Von Leon Bensch

Aktualisiert am 12.10.2023Lesedauer: 3 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Auf der Baustelle (Symbolbild): Bauherren müssen beim Hausbau in Vorleistung gehen. Eine Bankbürgschaft kann das Budget vor der Insolvenz des Bauunternehmens schützen. (Quelle: Kwangmoozaa)

Eine Bürgschaft, die einen bestimmten Geldbetrag absichert, ist für alle Beteiligten von Vorteil. Was diese Dienstleistung kostet, erklären wir Ihnen hier.

Eine Bankbürgschaft funktioniert recht einfach. Anstelle eines privaten Bürgen übernimmt ein Kreditinstitut – manchmal auch eine Versicherung – die Bürgschaft. Die Bank oder die Versicherung fungiert dabei als Bürge und in dieser Funktion stellt sie damit einem Dritten ihre eigene Kreditwürdigkeit – Bonität genannt – zur Verfügung. Die Bankbürgschaft ist kein Geldkredit, sondern eine Eventualverpflichtung – also eine verpflichtende Zahlung, die noch nicht fällig ist, aber in Zukunft fällig werden kann.

Sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich ist die Bankbürgschaft ein wichtiges Finanzinstrument, um das eigene Vermögen zu schonen oder zu sichern. Es profitieren alle Beteiligten von diesem Geschäft: Schuldner, Bürge und Gläubiger. Wie eine Bürgschaft funktioniert und in welchem Verhältnis die Beteiligten zueinander stehen, erfahren Sie hier.

Was eine Bankbürgschaft kostet

Kosten für eine Bankbürgschaft liegen je nach Anbieter zwischen einem und sechs Prozent der Auftragssumme. Darüber hinaus sind die Art der Bürgschaft, die voraussichtliche Laufzeit, die Höhe des verbürgten Geldbetrags und die Bonität des Antragstellers entscheidend.

Die erhobenen Gebühren sind keine Zinsen, sondern werden als Provision bezeichnet. Neben den Jahresprovisionen können weitere Kosten für die Erstellung der Bürgschaftsurkunde oder Kontoführungsgebühren anfallen. Einige Kreditinstitute erlauben neben einer jährlichen Zahlweise auch eine viertel- oder halbjährige Zahlung der Provision.

Fallbeispiele

  • Mietkautionsbürgschaft: Die Commerzbank verlangt beispielsweise eine jährliche Provision zwischen drei und fünf Prozent der Kautionssumme im Fall eines Avalkredits für eine Mietkaution. Bei einer Mietkaution von 4.500 Euro und vier Prozent wird eine jährliche Provision in Höhe von 180 Euro fällig. Hinzu kommt eine einmalige Abschlussgebühr von 50 Euro. Bei der Deutschen Kreditbank (DKB) werden 3,5 Prozent der Kautionssumme als Provision fällig. Das entspricht 157,50 Euro. Hinzu kommt eine einmalige Abschlussgebühr von 50 Euro. Volks- und Raiffeisenbanken berechnen für die gleiche Kautionssumme 4,7 Prozent. Das entspräche 211,50 Euro. Eine Abschlussgebühr wird nicht verlangt.
  • Vorauszahlungsbürgschaft: Bei einer sogenannten Vorauszahlungsbürgschaft übernehmen Banken die Bürgschaft für hohe Anzahlungen für kostenintensive Aufträge, welche Auftragnehmer verlangen, um beispielsweise teure Bauprojekte zu beginnen. Damit der Auftraggeber im Fall einer Insolvenz des Auftragnehmers sein Geld zurückbekommt, wird das Verlustrisiko mit einer Bankbürgschaft abgesichert. Die Bürgschaftssumme kann bis zu 25 Prozent des Auftragswertes betragen. Bei 100.000 Euro entspricht das 25.000 Euro Provision.
  • Gewährleistungsbürgschaft: Diese Form der Absicherung wird von Bauherren gerne in Anspruch genommen, um sicherzustellen, dass eventuelle Baumängel auch noch zu einem späteren Zeitpunkt vom Bauträger beseitigt werden können. Das Ausfallrisiko durch Insolvenz des Auftraggebers ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Kosten für die Gewährleistungsbürgschaft sind im Vergleich zu anderen Bürgschaften gering. Sie kosten etwa 0,8 bis 2,5 Prozent pro Jahr. Bei Kosten von 2,5 Prozent und einer Bürgschaftssumme von 100.000 Euro liegt die Provision bei 2.500 Euro.
  • Prozessbürgschaft: Da in einem Gerichtsverfahren Kläger und Beklagte das Recht auf Revision haben, sind Gerichtsurteile aus erster Instanz nur vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen aber je nach Rechtsprechung von der anderen Seite Geld verlangen, wenn sie dazu verurteilt wurden. Falls das Urteil in der nächsten Instanz nicht bestätigt wird, muss der Geldbetrag jedoch zurückgezahlt werden. Die Prozessbürgschaft dient dazu, die Rückzahlungsansprüche zu sichern. Kosten für eine Prozessbürgschaft müssen bei Banken oder Versicherungen individuell erfragt werden.

Bevor Sie sich für eine Bankbürgschaft entscheiden, empfehlen wir Ihnen verschiedene Angebote zu vergleichen. Achten Sie dabei auch auf einmalige Abschlussgebühren, die unterschiedlich hoch sein können.

Gut zu wissen: Verzicht auf Einrede

Im besonderen Fall einer Sicherheitsleistung durch eine Bankbürgschaft wird die Zahlungsverpflichtung des Bürgen noch erweitert, indem er den Verzicht auf Einrede der Vorausklage und den Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit erklärt. Was im Juristendeutsch kompliziert klingt, bedeutet Folgendes:

Verzicht auf Einrede der Vorausklage

Verzichtet der Bürge auf die ihm nach § 711 BGB eigentlich zustehende Einrede der Vorausklage, wird die Bürgschaft zur selbstschuldnerischen Bürgschaft. Das heißt, der Bürge (Bank) könnte ohne diesen Verzicht die Zahlung der Bürgschaftssumme so lange verweigern, bis der Gläubiger (in dem Fall ein Vermieter oder ein Bauherr) gegen den Hauptschuldner (beispielsweise ein Mieter oder Bauunternehmer) bis zur Zwangsvollstreckung vorgegangen ist.

Durch den Verzicht kann der Gläubiger die Auszahlung der Bürgschaftssumme vom Bürgen verlangen, ohne juristische Schritte gegen den Hauptschuldner einleiten zu müssen.

Verzicht auf Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit

Der Verzicht auf Einrede und Anfechtbarkeit nach § 770 BGB bedeutet nichts anderes, als dass für den Gläubiger (beispielsweise ein Vermieter oder Bauherr) eventuelle finanzielle Gegenansprüche des Schuldners (Mieter oder Bauunternehmer) irrelevant sind, um seine Rechte aus der Bürgschaft geltend zu machen.

Gegenforderungen werden nicht von der Bürgschaftssumme abgezogen, es sei denn, sie sind unbestritten oder von einem Gericht rechtskräftig festgestellt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • mietkautionsbuergschaft.de: "Kostenrechner"
  • seguradirekt.de: "Die Bankbürgschaft zur Stellung von Sicherheiten"
  • buergschaft24.de: "Was kostet eine Anzahlungsbürgschaft"
  • verivox.de: "Avalkredit"
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