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Erbschaftsteuer umgehen: Diese Möglichkeiten haben Sie


Steuern aufs Erbe
Erbschaftsteuer umgehen: Diese Möglichkeiten haben Sie

t-online, Ines Richter

28.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Erbschaftssteuer umgehen: Eine Steuer fällt für Sie nur an, wenn Ihr Erbe den Freibetrag übersteigt.Vergrößern des BildesBeratung im Erbfall (Symbolbild): Beachten Sie Ihren Freibetrag, um die Erbschaftsteuer kalkulieren zu können. (Quelle: Paperkites/Getty Images)
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Auf eine Erbschaft müssen Sie Erbschaftsteuer zahlen. Sie können jedoch einen Freibetrag ausschöpfen, bis zu dessen Höhe keine Steuer anfällt.

Gesetzliche Grundlage für die Erbschaftsteuer ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Die Erbschaftsteuer müssen Sie zahlen, wenn Sie eine Erbschaft antreten. Bei der Steuer spielt es keine Rolle, ob Sie Geld, eine Immobilie oder Wertgegenstände erben.

Wie hoch die Erbschaftsteuer ausfällt, hängt von der Höhe der Erbmasse und Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Erbschaftsteuer zu umgehen.

Wie Sie Erbschaftsteuer senken oder ausschließen

Die Erbschaftsteuer können Sie auf folgende Arten umgehen oder senken:

  • Freibetrag nutzen, der sich je nach Verwandtschaftsgrad unterscheidet
  • Kombination von mehreren Freibeträgen miteinander
  • Änderung der Familienverhältnisse durch Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Schenkung zu Lebzeiten

Welche Möglichkeit für Sie infrage kommt, hängt von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab.

  • Einen Freibetrag von 500.000 Euro können Sie als Ehepartner des Erblassers ausschöpfen.
  • Für Kinder des Erblassers gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro.
  • Lebensgefährten können lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro nutzen.
  • Darüber hinaus gibt es für Enkel, Geschwister und andere Verwandte weitere Freibetragsgrenzen.

Die Erbschaftsteuer fällt nur für den Betrag an, der den Freibetrag übersteigt. Eine Heirat erhöht den Freibetrag auf 500.000 Euro. Die Kombination des Freibetrags mit einem Versorgungsbetrag ist bei Ehegatten und bei Kindern des Erblassers bis zu einem Alter von 27 Jahren möglich.

Erbschaftsteuer umgehen durch Schenkung

Die Erbschaftsteuer nach dem Tod des Erblassers können Sie durch eine Schenkung zu Lebzeiten umgehen. Bei einer Schenkung greifen dieselben Freibeträge und Steuern wie bei einer Erbschaft. Die Schenkung hat jedoch den Vorteil, dass Sie alle zehn Jahre den Freibetrag neu ausschöpfen können. Bereits zu Lebzeiten kann der Schenkende bestimmen, was mit seinem Vermögen oder Besitz geschieht. Wie sich die Zehn-Jahres-Frist bei der Schenkungsteuer berechnet, lesen Sie hier.

Möchten Sie eine Summe verschenken, die den Freibetrag übersteigt, können Sie über eine Kettenschenkung nachdenken. Sie schenken dann beispielsweise Ihrem Kind einen Betrag, der maximal so hoch wie der Freibetrag ist. Den Betrag, der den Freibetrag übersteigt, schenken Sie Ihrem Ehepartner. Der Ehepartner wiederum verschenkt dann diesen Betrag an das Kind.

Erbschaftsteuer umgehen bei Immobilien

Erben Sie eine Immobilie, kann darauf eine hohe Erbschaftsteuer anfallen. Hier können Sie die Steuer umgehen, indem Sie das Haus oder die Wohnung verkaufen. Das ist sinnvoll, wenn die Erbschaft auf mehrere Erben aufgeteilt wird. Wichtig ist hier, dass die Spekulationsfrist von zehn Jahren bereits abgelaufen ist. Sie müssen also mindestens zehn Jahre in der Immobilie gewohnt haben. Anderenfalls muss der Erblasser auf den Verkaufserlös eine Spekulationssteuer zahlen.

Erben Sie als Kind des Erblassers eine Immobilie, können Sie die Erbschaftssteuer umgehen, wenn Sie mindestens zehn Jahre lang darin wohnen. Sie müssen innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Erbschaft in die Immobilie einziehen. Die Erbschaftssteuer wird jedoch fällig, wenn Sie die Immobilie nur als Zweitwohnsitz nutzen oder vermieten.

Verwendete Quellen
  • erbrechtsinfo.com: "Erbschaftssteuer Grundstück – Kann man sie minimieren?" (Stand: 23.03.2023)
  • erbrechtsinfo.com: "Schenkungsteuer umgehen – Welche Möglichkeiten gibt es?" (Stand: 23.03.2023)
  • eigene Recherche
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