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So viel Kapitalertragsteuer zahlen Sie in Österreich


Andere Regeln im Nachbarland
So viel Kapitalertragsteuer zahlen Sie in Österreich

t-online, Johann Werther

Aktualisiert am 10.12.2022Lesedauer: 2 Min.
In Österreich gibt es keinen Freistellungsauftrag auf die Kapitalertragsteuer.Vergrößern des BildesIn Österreich können Sie keinen Freistellungsauftrag für die Kapitalertragsteuer stellen. (Quelle: Monkey Business 2/imago-images-bilder)
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Ob Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne: Auf Ihre Kapitalerträge in Österreich fällt Steuer an. Wie viel das ist und wie Sie sich Geld zurückholen können, erfahren Sie hier.

In Österreich wird genauso wie in Deutschland jede Form des Kapitalgewinns besteuert. Dabei fallen allerdings unterschiedliche Steuern auf verschiedene Arten der Kapitalmehrung an. So werden die klassischen Zinsen auf Bank- und Sparkonten mit 25 Prozent Kapitalertragssteuer belegt, während es bei Gewinnen und Ausschüttungen aus Aktien 27,5 Prozent sind. Auch für Derivate und Unternehmensverkäufe gilt in der Republik Österreich die Steuer von 27,5 Prozent.

Steuern sparen

Anleger wollen sich diese Steuern natürlich gerne sparen. In Österreich gibt es aber keinen Steuerfreibetrag wie in Deutschland. Das heißt, ab dem ersten Euro fällt Kapitalertragsteuer an. Allerdings können Sie sich auch in Österreich einen Teil der Steuern sparen. So ist für wenig Verdienende die Regelbesteuerungsoption interessant. Diese bietet die Möglichkeit, die eigenen Zinsen und Dividenden nicht nach Kapitalertragssteuersatz, sondern nach dem persönlichen Steuersatz zu besteuern.

Außerdem können Sie Verluste verrechnen. Das bedeutet, dass Anleger Gewinne und Verluste von Anlageklassen miteinander verrechnen können und nur den überschüssigen Gewinn versteuern müssen. Dabei gilt jedoch wie in Deutschland, dass zum Beispiel nur Aktiengewinne mit Aktienverlusten verrechnet werden können – und nicht etwa mit Verlusten aus Anleihen.

Quellensteuer in Österreich

Allerdings zahlen nicht nur inländische Investoren die Kapitalertragssteuer in Österreich. Auch auf Anleger aus dem Ausland kommt eine Quellensteuerbelastung von 27,5 Prozent zu. Sie können hierbei die Möglichkeit des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich nutzen. Dank dieses Vertrages reduziert sich der Quellensteuersatz für Kapitalerträge aus Österreich auf 15 Prozent.

Diese Steuer gilt sowohl für Zinsen auf österreichische Sparguthaben als auch auf Dividenden der dort beheimateten Aktien. Anleger aus Deutschland können sich also einen Teilbetrag zurückerstatten lassen. Dies ist seit 2019 ausschließlich online möglich. Sie beantragen diese Erstattung über die Website des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.

Verwendete Quellen
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