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USA: Milliardenklage gegen McDonald's zugelassen


Rassismusvorwurf
US-Richter erlaubt Milliardenklage gegen McDonald's

Von afp
21.09.2022Lesedauer: 1 Min.
McDonald's: Die Fastfoodkette muss in Kalifornien vor Gericht.Vergrößern des BildesMcDonald's: Die Fastfoodkette muss in Kalifornien vor Gericht. (Quelle: Jakub Porzycki/imago images)
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In Kalifornien muss sich die Fastfoodkette einem Gerichtsverfahren stellen: Der Kläger wirft McDonald's "rassistische Vertragsverfahren" bei der Schaltung von Werbung vor.

Ein US-Bundesrichter hat eine Milliardenklage gegen die Fastfoodkette McDonald's wegen diskriminierender Werbepraktiken zugelassen. Der afroamerikanische Medienunternehmer Byron Allen wirft McDonald"s ein "rassistisches Vertragsverfahren" bei der Schaltung von Anzeigen vor. McDonald's Anwältin Loretta Lynch erklärte hingegen am Dienstag, bei Allens Beschwerde gehe es "um Einkommen, nicht Hautfarbe".

Allen, dem die Entertainment Studios Networks sowie die Weather Group gehören, verlangt zehn Milliarden Dollar Schadensersatz. In einer bereits im Mai 2021 eingereichten Klage wirft er McDonald's vor, "ein zweistufiges, auf Hautfarbe basierendes System" etabliert zu haben, dass ihn vom normalen Anzeigenmarkt ausschließe.

Im Dezember hatte ein Richter die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Anschuldigungen seien nicht ausreichend belegt. Nach einigem rechtlichen Hin und Her lehnte derselbe Richter am Freitag jedoch eine Forderung der Fastfoodkette ab, die Klage abzuweisen und ließ sie damit zu.

Verträge mit kleinerem Etat für afroamerikanische Medien?

Allen gibt an, sein Unternehmen hätte unter einem weißen Besitzer "Dutzende Millionen Dollar an jährlichen Werbeeinnahmen von McDonald's erhalten". Er warf McDonald's zudem vor, Verträge mit einer unterschiedlichen Werbeagentur für "Afroamerikanische Medien" abzuschließen, die einen deutliche kleineren Etat als für den restlichen Markt vorsähen.

Die ehemalige US-Justizministerin Lynch, die als Partnerin einer Anwaltsfirma McDonald's vertritt, argumentiert, dass die Vorwürfe der Klägers sowohl die "legitimen betrieblichen Gründe" für geringere Investitionen in Allens Sender ignoriere, als auch "die lange bestehenden Geschäftsbeziehungen" zu Unternehmen mit Besitzern unterschiedlichster Herkunft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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