t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeGesundheitGesundheitswesen

Ärztliche Rezepte und Gültigkeit in der Apotheke: Was Sie wissen müssen


Rosa, gelb, grün
Solange sind ärztliche Rezepte gültig

Von dpa-tmn, mra

Aktualisiert am 20.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein blaues, ein rotes und ein grünes Rezept: Jede Farbe hat eine andere Funktion.Vergrößern des BildesEin blaues, ein rotes und ein grünes Rezept: Jede Farbe hat eine andere Funktion. (Quelle: imago stock&people)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Das rosa Rezept vom Arzt kennt jeder. Doch was hat es mit den grünen oder gelben auf sich? Welche übernimmt die Krankenkasse und wie lang sind sie gültig?

Das Wichtigste im Überblick


Rezepte sind nach der Ausstellung in der Arztpraxis nicht ewig gültig. Im Gegenteil: Manchmal bleiben für das Einlösen nur wenige Tage Zeit. Den entscheidenden Hinweis gibt die Farbe der kleinen Zettel, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) erklärt. Die Farbe verrät auch, ob Kosten übernommen werden. Ein Überblick.

Rosa

Gesetzlich Krankenversicherte bekommen in der Regel ein rosa Rezept, wenn ihr Arzt ihnen Medikamente verschreibt. Darauf verordnete Arzneimittel sind im Leistungskatalog der Kassen enthalten, der Patient muss gegebenenfalls etwas dazuzahlen.

So ein Rezept ist 28 Tage gültig – nicht mehr einen Monat. Das ist eine Regel zur Vereinheitlichung, die seit dem 3. Juli 2021 gilt.

Denn der Monatszeitraum wurde zuvor von Kasse zu Kasse durchaus auch mal unterschiedlich ausgelegt, was bei Versicherten zu Unsicherheiten führen konnte. Gezählt wird übrigens erst ab dem Tag nach dem Ausstellungsdatum. Das bedeutet: Wird ein Rezept heute ausgestellt, ist morgen der 1 von 28 Tagen.

Nicht verwechseln: Auch sogenannte Entlassrezepte aus dem Krankenhaus sind rosa. Auf diesen Formularen sei der Hinweis "Entlassmanagement" aufgedruckt. Sie sind laut ABDA normalerweise drei Tage gültig. Der Tag der Ausstellung wird hier schon mitgezählt.

Blau

Erhält ein Patient ein blaues Rezept, muss er den vollen Preis selbst tragen, erläutert die Landesapothekerkammer Brandenburg.

Denn dann handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Mittel, das nicht zum Leistungskatalog der Kassen gehört. Das Rezeptblatt für Privatversicherte ist pauschal drei Monate gültig. Außer, es wird eine konkrete Gültigkeitsdauer genannt.

Weiß

Die sogenannten T-Rezepte sind zweiteilig und müssen binnen sechs Tagen eingelöst werden. Gezählt wird auch hier ab dem Tag nach dem Ausstellungsdatum.

Grün

Ein grünes Rezept gibt es, wenn der Arzt ein apothekenpflichtiges, aber freiverkäufliches Medikament empfiehlt, das sich der Patient auch auf eigene Faust kaufen könnte. Das grüne Papier ist unbegrenzt gültig, die Kasse kommt für das Mittel nicht auf.

Gelb

Auf diesen sogenannten BtM-Rezepten werden Betäubungsmittel verordnet, beispielsweise stark wirksame Schmerzmittel. Den Großteil der Kosten übernimmt die Krankenkasse. Gültigkeit: sieben Tage. Der Tag der Ausstellung zählt nicht mit.

Rezepte zeitnah vorlegen

Ist ein Rezept abgelaufen, dürfen die Apotheken das verordnete Arzneimittel nicht mehr "beliefern". Die Ablauffristen gelten laut Abda auch für Medizinprodukte und andere Hilfsmittel.

Generell sei es daher empfehlenswert, Rezepte zeitnah nach dem Ausstellen in einer Apotheke vorzulegen. Anstelle der rosa Zettel sollen dabei ohnehin bald mehr elektronische Rezepte zum Zug kommen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt stark auf ein Einlöseverfahren, bei dem man nur die Krankenkassenkarte in der Apotheke einsteckt. Daneben gibt es auch eine E-Rezept-App.

Und die zeigt direkt an, wie lange man ein Rezept mit Kostenübernahme der Kasse einlösen kann, wie die mehrheitlich bundeseigene Digitalagentur Gematik erläutert. Danach zeige die App auch an, wie viele Tage eine Verordnung noch als Selbstzahler-Rezept auf eigene Kosten gültig ist.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Eigene Recherche
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website