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OP-Nadel: Bundesrepublik muss Schmerzensgeld zahlen


Kurioser Fall in Stuttgart
OP-Nadel: Bundesrepublik muss Schmerzensgeld zahlen

Von dpa
20.12.2018Lesedauer: 2 Min.
Landgericht StuttgartVergrößern des BildesEin Schild weist an einer Fassade auf das Landgericht Stuttgart hin. (Quelle: Marijan Murat/Archiv/dpa-bilder)
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Operationen bergen zahlreiche Risiken für Patienten, ein Alptraum wenn den Medizinern Fehler unterlaufen. Nun muss der Staat einer Patienten für eine vergessen Operationsnadel Schmerzensgeld bezahlen – der Fehler passierte an einem Bundeswehrkrankenhaus.

Weil Ärzte im Bundeswehrkrankenhaus in Ulm bei einer Operation eine Nadel im Unterleib einer Patientin vergessen haben, muss die Bundesrepublik Deutschland ihr Schmerzensgeld zahlen. In einem Berufungsverfahren gab das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Donnerstag einer heute 30-Jährigen aus Aalen Recht und verurteilte den Träger des Krankenhauses zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10.000 Euro. Das sind zwar 3.000 Euro weniger, als ihr das Landgericht Ulm in erster Instanz zugesprochen hatte – aber mehr als der Bund geben wollte: nämlich nichts.

Patientin erfuhr erst nach zwei Monaten von der Nadel

"Ich lebe mit erheblichen Einschränkungen, jeden Tag", hatte die 30-Jährige bei der Verhandlung vergangene Woche gesagt. 2013 hatte sie sich das renommierte Bundeswehrkrankenhaus in Ulm für eine Nierensteinoperation ausgesucht. Im März wurde operiert. Die Nadel entdeckten Ärzte dann bei Rötgen-Nachuntersuchungen, sie informierten die Frau aber erst zwei Monate nach der Operation. Durch diese verspätete Information liegt aus Sicht des OLG aber kein grober Behandlungsfehler vor.

Nadel bewegt sich durch den Körper

Aktuell liegt die Nadel tief drin an einem Lendenmuskel, wie bei der Verhandlung berichtet wurde. Wie gefährlich ist das? Zumindest habe sich der Fremdkörper seit der OP im Körper bewegt. Schmerzen verursache die Nadel nicht, jedoch bleibe eine permanente Unsicherheit, erzählte die 30-Jährige. Ärzte hätten ihr geraten, nichts zu tun, durch das sie stürzen könne. Reiten oder Inlineskates fahren mit ihren beiden Kindern seien tabu. Herausoperieren möchte sie die Nadel nicht. Zumal jede OP ein Risiko sei – und Ärzte ihr auch davon abgeraten hätten.

Der Klägerin wurde zudem ein Schadenersatz für bisher entstandene materielle Schäden von 2.000 Euro zugesprochen. Das Schmerzensgeld wurde vom OLG aber um 3.000 Euro reduziert, da die Frau keine Schmerzen mehr hat, die auf die zurückgelassene Nadel zurückzuführen sind, wie eine Sprecherin erklärte. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr hatte entgegnet, eine damals unterbliebene Zählkontrolle der eingesetzten Gegenstände nach der OP stelle keinen Behandlungsfehler dar.

Kein "grober" Behandlungsfehler

Wie das Landgericht Ulm sieht der OLG-Senat im Zurücklassen der 1,9 Zentimeter langen Nadel einen schuldhaften – aber nicht groben – Behandlungsfehler der Klinik. Eingesetzt waren bei der OP vier Nadeln, eine blieb zurück. Der Vorsitzende OLG-Richter Wolfgang Reder äußerte am Donnerstag Befremden, dass zwar der Bundestag vor Jahren eine Handlungsempfehlung an Ärzte zu Zählkontrollen im OP herausgegeben habe, ausgerechnet ein Bundeswehrkrankenhaus sich aber auch heute noch nicht dazu verpflichtet fühle. Die Empfehlung trägt einer Sprecherin zufolge die Überschrift "Jeder Tupfer zählt".

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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