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Corona-Pandemie: Deutschland hebt Einreisebeschränkungen für elf Staaten auf


USA nicht darunter
Einreisebeschränkungen für elf Staaten aufgehoben

Von afp
Aktualisiert am 01.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein Flugzeug am Airport in Köln: Bürger aus elf Staaten dürfen wieder ohne Einschränkungen nach Deutschland reisen.Vergrößern des BildesEin Flugzeug am Airport in Köln: Bürger aus elf Staaten dürfen wieder ohne Einschränkungen nach Deutschland reisen. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Für viele EU-Staaten waren sie bereits gefallen, nun hebt die Bundesregierung auch für elf Nicht-EU-Staaten die Einreisebeschränkungen auf. Doch es gibt Bedingungen.

Ab Donnerstag können Bürger aus elf Nicht-EU-Staaten wieder ohne coronabedingte Einschränkungen nach Deutschland einreisen. Das Bundeskabinett setzte am Mittwoch eine entsprechende Empfehlung der EU-Kommission für Länder um, in denen sich die Corona-Lage zuletzt verbessert hat, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Für die USA sollen die Einreisebeschränkungen zunächst weiter gelten. Aufgehoben werden sie für Australien, Georgien, Japan, Kanada, Montenegro, Neuseeland, Südkorea, Thailand, Tunesien, Uruguay und China.

Die Aufhebung der Beschränkungen für China, Südkorea und Japan ist allerdings daran geknüpft, dass diese Staaten ihrerseits den Bürgern der EU entsprechend wieder die Einreise gewähren. Für Bürger aus Staaten, die nicht auf der Liste stehen, sollen die Einreisebeschränkungen zum Teil gelockert werden: Wer einen "wichtigen Reisegrund" vorzuweisen habe, dürfe trotz bestehender Beschränkungen wieder nach Deutschland einreisen, erklärte das Bundesinnenministerium.

Für Krisengebiete gilt weiter Quarantäne-Pflicht

Dies betreffe etwa Menschen mit bestehendem Aufenthaltsrecht, Pflege- und Gesundheitspersonal sowie andere Fachkräfte, Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, ausländische Studierende und Menschen mit "dringenden familiären Gründen".

Für Einreisende aus Gebieten, die vom Robert-Koch-Institut als Corona-Krisengebiet eingestuft werden, gelte weiterhin eine Quarantänepflicht, teilte das Bundesinnenministerium mit. Eine Ausnahme von der Quarantäne gelte bei Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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