t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomePolitikBundestagswahl 2021

Groko? Minderheitsregierung? Fragen und Antworten zur Regierungsbildung


"Warum tritt Frau Merkel nicht zurück?"

t-online, Fabian Reinbold, David Ruch, Jonas Schaible

28.11.2017Lesedauer: 4 Min.
Angela Merkel: Kann sie eine stabile Regierung bilden?Vergrößern des BildesAngela Merkel: Kann sie eine stabile Regierung bilden? (Quelle: Michael Kappeler/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Wird sich die SPD doch noch mit der Union auf eine Große Koalition einigen? Die Regierungsbildung dürfte sich noch hinziehen. Wir beantworten Fragen unserer Leser zum Thema.

Wir haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, gebeten, der Politikredaktion von t-online.de Ihre Fragen zur Regierungsbildung zu stellen. Hier finden Sie eine erste Auswahl – und unsere Antworten. Es geht unter anderem um Neuwahlen, Angela Merkel und den Familiennachzug von Flüchtlingen. Die hier veröffentlichten Beiträge haben wir teilweise gekürzt. Falls Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie uns unter politikredaktion@t-online.de

Leser Ralph Westphalen fragt: Warum wird in der Berichterstattung die Möglichkeit einer Koalition aus CDU/CSU mit SPD und den Grünen nicht erwähnt? Es gäbe doch große Schnittmengen!
Redakteur Fabian Reinbold antwortet: In Sachsen-Anhalt gibt es diese so genannte Kenia-Koalition seit anderthalb Jahren. Auch auf Bundesebene gäbe es inhaltliche Schnittmengen. Vertreter der SPD haben für diese Variante als Übergangslösung geworben. In ihren Augen ist dies attraktiver als die reine Große Koalition mit der Union. Anders als in Sachsen-Anhalt wäre ein Dreier-Bündnis allerdings nicht notwendig, um regieren zu können. Union und SPD haben zusammen eine Mehrheit – sie würden sich also ohne Not einen weiteren Partner dazuholen, der Forderungen stellt und Ministerien beansprucht. Auch die Grünen haben bereits abgelehnt: Ihre Position wäre schwach.

Leserin Marina Heckmann fragt: Wenn es zur Osterzeit Neuwahlen geben sollte, ist dann noch Zeit für Wahlwerbung? Oder ist der Termin dann so kurzfristig, dass es nur zügig an die Wahlurne geht?
Redakteur Jonas Schaible antwortet: Neuwahlen herbeizuführen ist nicht einfach und würde noch eine Weile dauern. Zur Zeit wird ja sowieso noch über mögliche Koalitionen gesprochen. Sollten die Gespräche scheitern und sollte der Bundespräsident den Bundestag auflösen, müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden (Artikel 39 Grundgesetz). Das klingt nach wenig Zeit, und ein Wahlkampf wäre auch schlechter vorbereitet als sonst. Zumal die Parteikassen nach dem letzten Wahlkampf ziemlich leer sind. Aber: Auch sonst dauert die intensive Wahlkampfphase nicht länger als zwei Monate.

Leserin Ursula Retkowski fragt: Warum tritt die Bundeskanzlerin nicht zurück, da sie ohnehin in der Bevölkerung keinen Rückhalt mehr hat?
Redakteur David Ruch antwortet: Einspruch! Im aktuellen ZDF-Politbarometer vom 20. November ist die Kanzlerin zusammen mit Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die beliebteste Politikerin des Landes. Laut ARD-Deutschlandtrend vom gleichen Tag würden 58 Prozent der Befragten eine weitere Kanzlerschaft von Angela Merkel gutheißen, 41 Prozent fänden das eher schlecht oder schlecht. Auch innerhalb ihrer Partei gibt es kein Aufbegehren gegen die CDU-Chefin und kein geschlossenes rechtes Lager. Manche Parteifreunde sehen sich wohl als potentielle Nachfolger, vorgewagt hat sich bislang niemand.

Leser Gottfried B. fragt: Kann die geschäftsführende Bundeskanzlerin in diesem Stadium von der Unions-Fraktion oder vom Bundespräsidenten abgesetzt werden?
Redakteur Jonas Schaible antwortet: Sie könnte nur auf die im Grundgesetz vorgesehene Weise abgelöst werden. In Artikel 69 heißt es, "auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler (…) verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.“ Die Kanzlerin regiert also nicht mehr, weil sie vom Bundestag gewählt ist. Deshalb kann der Bundestag sie nicht absetzen – auch die Unions-Fraktion nicht. Ein Misstrauensvotum ist ihr ebenso unmöglich wie eine Vertrauensfrage. Sogar die Kanzlerin selbst könnte nur mit guter Begründung zurücktreten, etwa wegen einer schweren Krankheit. Erst wenn die Kanzlerwahl ansteht, könnte sich die Unions-Fraktion auf einen anderen Kandidaten als Merkel einigen und darauf hinwirken, dass der Bundespräsident ihn oder sie vorschlägt. Er hat aber immer noch das Vorschlagsrecht.

Leser Isidor R. fragt: Der Familiennachzug für Flüchtlinge ist bis März 2018 ausgesetzt. Können die Familien, falls wir bis zu diesem Zeitpunkt keine neue Regierung haben, nach Deutschland nachfolgen?
Redakteur Fabian Reinbold antwortet: Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus wurde 2016 für zwei Jahre bis zum März 2018 ausgesetzt. Würde er nicht verlängert, dürften tatsächlich viele Flüchtlinge aus Syrien ihre Kernfamilien nachholen – also Ehepartner, minderjährige Kinder sowie Eltern von allein geflohenen Minderjährigen. Das Thema ist politisch hochumstritten.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will das Moratorium zwar verlängern, aber das wird schwierig: Zum einen in möglichen Verhandlungen über eine Große Koalition – schließlich will die SPD das Nachholen der Kernfamilie wieder ermöglichen. Und weil die Zeit drängt, die Union aber keine Mehrheit im Parlament hat. Dass die Regelung einfach ausläuft, ist dennoch unwahrscheinlich. Denn die FDP hat bereits angekündigt, ein Gesetz einzubringen, das das Moratorium verlängern soll. Auch die AfD plant etwas. Was macht die Union dann? Eine Abstimmung im Bundestag dürfte es also in jedem Fall geben – der Ausgang ist momentan aber nicht vorherzusehen.

Leser Lars Ernst fragt: Was passiert, wenn es tatsächlich Neuwahlen geben sollte und die Ergebnisse in etwa gleich ausfallen? Was geschieht, wenn man sich in den Sondierungsgesprächen hinterher wieder nicht einig wird?
Redakteur David Ruch antwortet: Laut einer aktuellen Emnid-Umfrage vom Wochenende fiele das Ergebnis tatsächlich sehr ähnlich aus wie das der Bundestagswahl. Das ist aber nur eine Momentaufnahme – wie sich die politische Stimmung verändert, wer von Neuwahlen profitieren würde, ist aktuell noch nicht abzusehen. Allerdings wäre die politische Ausgangslage eine andere. Die Parteien stünden unter besonderem Erwartungsdruck der Wähler, nun endlich eine Regierung zu bilden. Das würde einen Verhandlungsabbruch zumindest unwahrscheinlicher machen.

Haben Sie weitere Fragen? Hier finden Sie einen Überblicksartikel, der weitere Themen der Regierungsbildung knapp aufgreift. Sie können uns unter politikredaktion@t-online.de neue Fragen stellen. Mit Ihrer Mail erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Frage und Ihren Namen veröffentlichen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website