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Abgeordnete dürfen Merkel mit Fragen löchern


Zweite Regierungsbefragung
Abgeordnete dürfen Merkel mit Fragen löchern

Von dpa
Aktualisiert am 12.12.2018Lesedauer: 1 Min.
Angela Merkel: Die Bundeskanzlerin muss sich einer Regierungsbefragung unterziehen.Vergrößern des BildesAngela Merkel: Die Bundeskanzlerin muss sich einer Regierungsbefragung unterziehen. (Quelle: Emmanuele Contini/imago-images-bilder)
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Kurz vor dem EU-Gipfel muss Kanzlerin Merkel Abgeordneten heute Frage und Antwort stehen. Insbesondere der Brexit und der Gipfel werden voraussichtlich im Fokus der Fragestunde stehen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stellt sich heute (13.00 Uhr) in einer Regierungsbefragung zum zweiten Mal den Abgeordneten. Es wird erwartet, dass sie zu Beginn in ihrem einleitenden Statement auf den am Donnerstag beginnenden EU-Gipfel und den Stand der Brexit-Verhandlungen eingeht. Am Dienstag war sie in Berlin deswegen mit der britischen Regierungschefin Theresa May zusammengetroffen.

Merkel hatte sich im Juni erstmals den Fragen der Abgeordneten gestellt. Die Kanzlerin sagte damals am Ende der zum Teil sehr launigen Fragestunde: "So schade wie es ist, es ist halt zu Ende. Ich komm' ja wieder." Rund 30 Fragen hatte Merkel in einer Stunde beantwortet.

Wegen des Vorwurfs, dem Bundestag nicht ausreichend Rede und Antwort zu stehen, war auf Drängen der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart worden, dass Merkel dreimal jährlich im Parlament persönlich befragt werden kann. Vorbild ist das britische Unterhaus mit den lebendigen Debatten mit dem Regierungschef.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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