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Corona-Regeln: Jetzt droht der Flickenteppich für Geimpfte


Jetzt droht der Regel-Flickenteppich für Geimpfte


14.04.2021Lesedauer: 4 Min.
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Wartende an einem Impfzentrum in Berlin: Das Bundesland plant Sonderrechte für Geimpfte.Vergrößern des Bildes
Wartende an einem Impfzentrum in Berlin: Das Bundesland plant Sonderrechte für Geimpfte. (Quelle: Bernd Friedel/imago-images-bilder)

Erleichterungen für Geimpfte sind umstritten. Doch zwei Bundesländer preschen schon jetzt vor. Dabei ist die Umsetzung ungeklärt, Vertreter von Verbänden fragen verzweifelt: "Wie soll das funktionieren?"

Noch Ende Dezember wollten Union und SPD Freiheiten für Geimpfte ganz verbieten. Politiker warnten vor einer Spaltung der Gesellschaft und einer Impfpflicht durch die Hintertür. Inzwischen läuft die Impfkampagne, das Robert Koch-Institut hat eine neue Empfehlung herausgegeben und die Bundesregierung hat eine 180-Grad-Wende vollbracht: Als frohe Osterbotschaft verkündete Gesundheitsminister Jens Spahn, dass vollständig Geimpfte bald behandelt werden können wie Negativ-Getestete. Wie das aber in der Praxis umgesetzt und kontrolliert werden soll? Unklar.

Einige Landesregierungen hält das nicht zurück. Sie preschen schon jetzt bei dem hochsensiblen Thema vor. Berlin und Baden-Württemberg haben gerade mehr Freiheiten für Geimpfte beschlossen – sie sollen in Berlin schon ab Samstag, in Baden-Württemberg ab Montag gelten. Dabei gibt es, anders als zum Beispiel in Israel, hierzulande noch keine digitale Lösung, nicht einmal ein einheitliches Regelwerk für die Kontrolle.

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Es droht ein neuer Flickenteppich, der Geimpften je nach Bundesland unterschiedliche Rechte zubilligt. Vertreter von Verbänden, deren Mitarbeiter plötzlich, in nur wenigen Tagen, Geimpfte in Geschäfte einlassen sollen, kritisieren außerdem die neuen Regeln im Gespräch mit t-online scharf: Die Umsetzung in der Praxis sei vollkommen unklar, private Gesundheitsdaten seien gefährdet.

Was planen Berlin und Baden-Württemberg?

Die Erleichterungen, die Berlin und Baden-Württemberg für Geimpfte schaffen wollen, unterscheiden sich. In Baden-Württemberg soll für Geimpfte nicht nur die Quarantänepflicht nach Krankenkontakt entfallen – auch das Fliegen und Reisen über Grenzen soll für Geimpfte wieder ohne Einschränkungen möglich sein.

Gesundheitsminister Manfred Lucha kündigte Anfang der Woche an, dass sich "geimpfte, symptomlose Personen" künftig nicht mehr in Quarantäne begeben müssen, wenn sie Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatten. "Gleiches gilt für Einreisende aus sämtlichen Risikogebieten im Ausland."

Voraussetzung: Personen müssen entweder vollen Impfschutz haben – nach den Vorgaben des RKI bedeutet das, dass zwei Impfungen verabreicht wurden und 14 Tage seit der letzten Impfung verstrichen sind. Außerdem soll die Erleichterungen laut Lucha auch in Anspruch nehmen dürfen, wer erst einmal geimpft wurde und darüber hinaus in der Vergangenheit eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht hat.

Berlin geht anders vor. In der Hauptstadt teilte der rot-rot-grüne Senat nach seiner Sitzung am Dienstag mit, dass geimpfte Personen ab dem 15. Tag nach der finalen Impfung "jene Angebote nutzen können, die bisher nur mit negativem Testergebnis genutzt werden dürfen". Das bedeutet in Berlin vor allem: Geimpfte können ohne Test wieder shoppen. Außer in Supermärkten müssen in Berlin nämlich derzeit bei allen Geschäften Negativ-Tests zum Eintreten vorgelegt werden.

Auf Anfrage von t-online erklärte eine Sprecherin des Berliner Senats, dass man im Gegensatz zu Baden-Württemberg keine Reiseerleichterungen plane. Damit wolle Berlin bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung warten. In Kraft treten sollen die Erleichterungen in Berlin am Samstag, in Baden-Württemberg am Montag. Beide Länder haben die Änderungen bisher nur mündlich angekündigt und noch nicht in ihren Corona-Verordnungen verankert.

Kontrolle per Impfpass – digitale Lösung erst Mitte des Jahres

Wie genau die neue Regelung kontrolliert werden soll, ließen beide Länder zunächst offen. Eine digitale Lösung gibt es bisher nicht. Das Bundesgesundheitsministerium teilt auf Anfrage von t-online mit, dass die Bundesregierung sich zwar auf die Umsetzung eines nationalen digitalen Impfnachweises unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben geeinigt habe. Doch die Umsetzung wird dauern: "Das System könnte voraussichtlich Mitte 2021 zur Verfügung stehen", heißt es aus Spahns Ministerium am Mittwoch.

Noch Monate also. Wie aber wollen Berlin und Baden-Württemberg dann die Regeln kontrollieren? "Als Nachweise gelten der Impfpass beziehungsweise die Impfbescheinigung und der Nachweis über ein zurückliegendes positives PCR-Testergebnis", teilt Baden-Württemberg auf Anfrage mit. Auch aus der Berliner Senatsgesundheitsverwaltung heißt es: "Der Impfstatus wird durch den Impfpass beziehungsweise eine Impfbescheinigung belegt."

Scharfe Kritik vom Handelsverband: "Wie soll das funktionieren?"

Mit dem papiernen Impfpass schon nächste Woche in Geschäfte und durch Flughafen-Kontrollen laufen? Was die Landesregierungen in nur wenigen Tagen möglich machen wollen, sorgt bei jenen, die es kontrollieren müssen, für Aufregung, Verunsicherung und Kritik. Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, sagte t-online, sein Verband sehe den Vorstoß extrem kritisch: "Wie soll das in der Praxis funktionieren? Sollen sich unsere Verkäuferinnen jetzt durch jeden Impfpass wühlen?" Entsprechende Schulungen für Beschäftigte im Einzelhandel gibt es bisher nicht und sind auch nicht angekündigt.

Busch-Petersen hält das für nicht praktikabel – und mit Blick auf den Datenschutz auch für gefährlich. Die Einträge im Impfpass seien komplex, viele andere sensible Daten zu anderen Impfungen seien darin vermerkt. Mitarbeiter im Einzelhandel dürften nicht zu "Querlesern aller Impfungen" werden. Er fordert rasche Änderungen: "Es muss eine schnelle, pragmatische, vernünftige Regelung geben, die dem Datenschutz gerecht wird."

Andere Länder zögern, sehen "Klärungsbedarf"

In anderen Bundesländern sind Bedenken und Zurückhaltung – noch – größer als in Berlin und im Südwesten. "Durchaus komplex" und "nicht frei von Klärungsbedarf" seien die Aussagen und Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts, teilt auf Nachfrage von t-online zum Beispiel das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen mit. "Da es sich um eine sehr grundsätzliche Frage mit weitreichenden Folgen für die kommenden Monate handelt, dauert die Prüfung noch an, in welcher Weise schon jetzt Änderungen in der geltenden Coronaschutzverordnung aufgenommen werden."

Aus dem Gesundheitsministerium in Sachsen-Anhalt heißt es: Derzeit seien keine Sonderrechte für Geimpfte in der Corona-Verordnung verankert. "Die Abstimmungen zur Nachfolge-Verordnung dauern aktuell an."

Nur wenige sind voll geimpft

Die Zahl der Menschen, die zurzeit überhaupt für die neuen Freiheiten in Frage kommen, ist noch klein. Beide Impfungen und damit vollständigen Impfschutz erhalten haben in Berlin bisher 7,5 Prozent der Bevölkerung. Damit ist die Hauptstadt zusammen mit Thüringen (ebenfalls 7,5 Prozent) Spitzenreiter der Tabelle.

In Baden-Württemberg haben erst 6,1 Prozent der Bewohner zwei Impfungen erhalten. Schleswig-Holstein ist mit 5,2 Prozent vollständig geimpfter Bewohner Schlusslicht. Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt schließen mit 5,4 Prozent nur wenig besser ab.

Die Anstrengungen der Länder, Erleichterungen für Geimpfte zu schaffen, gehen zurück auf eine PR-Offensive aus dem Hause Spahn und eine neue Empfehlung des Robert Koch-Instituts. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte das RKI am 22. März gebeten, einen Bericht zu erstellen, ab wann geimpfte Personen nicht mehr getestet werden müssen. Dort heißt es, dass "nach gegenwärtigem Kenntnisstand" das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens am 15. Tag nach der zweiten Impfung geringer ist "als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen".

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Nils Busch-Petersen
  • Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium
  • Anfragen an Senatskanzlei und Senatsgesundheitsverwaltung in Berlin
  • Anfrage an das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt
  • Anfrage an das Ministerium für Soziales und Integration in Baden-Württemberg
  • Impfmonitoring des Robert Koch-Instituts
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Von Florian Schmidt

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