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Migration: Friedrich Merz hält an Zurückweisungen Asylsuchender fest


Gericht verbietet Abweisung hinter Grenzen
Merz hält trotz Urteil an Zurückweisungen fest

Von dpa
03.06.2025Lesedauer: 2 Min.
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Friedrich Merz: Der Bundeskanzler will weiter Asylsuchende an der Grenze zurückweisen. (Quelle: IMAGO/imago)
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Der Kanzler hält am harten Kurs seiner Regierung an den Grenzen auch nach einer Gerichtsentscheidung fest, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit anführt. Er sieht weiterhin entsprechende Spielräume.

Kanzler Friedrich Merz hält an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung fest, mit der dies im konkreten Fall für rechtswidrig erklärt wurde. Die Entscheidung des Berliner Gerichts enge die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein, sagte der CDU-Chef beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin. "Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können."

"Wir werden das selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts tun", sagte Merz. "Aber wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren." Dieser Aufgabe wolle sich die Bundesregierung unverändert stellen. Der Kanzler unterstrich, bis sich die Lage an den europäischen Außengrenzen mithilfe von neuen gemeinsamen europäischen Regeln deutlich verbessert habe, "werden wir die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten müssen".

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angeordnet, auch Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen – allerdings mit Ausnahmen, etwa für Kinder und Schwangere. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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