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Asylpolitik: 74.000 Migranten in Deutschland in einem anderen EU-Land registriert


Seit Januar 2018
74.000 Migranten in einem anderen EU-Land registriert

Von dpa
Aktualisiert am 23.08.2018Lesedauer: 1 Min.
Ein Mann aus Syrien zeigt in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge seine Aufenthaltsgestattung: Insgesamt wurden an der Grenze zu Österreich seit Mitte Juni 150 Migranten angetroffen, die schon in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben.Vergrößern des BildesEin Mann aus Syrien zeigt in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge seine Aufenthaltsgestattung: Insgesamt wurden an der Grenze zu Österreich seit Mitte Juni 150 Migranten angetroffen, die schon in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa)
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Seit diesem Januar wurden Zehntausende Migranten in Deutschland registriert, die bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben. Zu einer Ausweisung kommt es meist nicht.

Die deutschen Innenbehörden haben nach einem Medienbericht seit Januar 73.708 Migranten festgestellt, die zuvor bereits in einem anderen EU-Staat registriert waren oder dort Asyl beantragt haben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der "Bild"-Zeitung vorliegt. Nach dem Dublin-Abkommen sind für Flüchtlinge jene Länder zuständig, in denen sie zuerst EU-Boden betreten haben.

"Es muss nachverhandelt werden"

Bei den geschlossenen Vereinbarungen mit Griechenland und Spanien über die Rücknahme von Migranten geht es nur um solche, die bereits Asyl beantragt haben (Eurodac I) und von Österreich aus einreisen wollen; ebenso bei der geplanten Vereinbarung mit Italien. Die FDP hält die Abkommen für "nicht wirkungsgleich mit der Zurückweisung an deutschen Grenzen" – und nimmt damit eine Formulierung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf.

FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg sagte der "Bild"-Zeitung: "Damit sie wirksam werden, muss nachverhandelt werden. Wenn das nicht gelingt, führt an der Zurückweisung von Migranten, die in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben oder dort registriert sind, kein Weg vorbei."

Verwendete Quellen
  • dpa
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