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Mehr Transparenz: Bundestag beschließt Einführung von Lobbyregister


Mehr Transparenz bei der Gesetzgebung
Bundestag beschließt Einführung von Lobbyregister

Von dpa
Aktualisiert am 26.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Schattenspiel im Plenum des Deutschen Bundestags: Ein Lobbyregister soll für mehr Transparenz sorgen.Vergrößern des BildesEin Schattenspiel im Plenum des Deutschen Bundestags: Ein Lobbyregister soll für mehr Transparenz sorgen. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa)
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Lange hat die große Koalition darum gerungen, nun gibt es den Beschluss. Das gesetzliche Lobbyregister soll öffentlich einsehbar sein. Auch der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan wurde verlängert.

Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag die Einführung eines Lobbyregisters beschlossen. Das Gesetz, das am späten Donnerstagabend verabschiedet wurde, verpflichtet professionelle Interessenvertreter dazu, sich in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen und dort Angaben über ihre Auftraggeber zu machen. Dadurch soll in Zukunft deutlicher erkennbar werden, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung genommen hat. Der CDU-Abgeordnete Patrick Schnieder erklärte, Interessenvertretung sei nicht per se etwas Schlechtes, müsse aber transparent gemacht werden.

Lobbyisten, die im Bundestag oder bei der Bundesregierung die Interessen bestimmter Gruppen durchsetzen wollen, müssen in dem neuen Register Angaben zu ihren Arbeit- oder Auftraggebern machen sowie zur Anzahl der Beschäftigten und den finanziellen Aufwendungen für die Lobbyarbeit. Treffen in Ministerien sollen bis hinunter zur Ebene von Unterabteilungsleitern erfasst werden. Das Register wird digital beim Bundestag geführt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Opposition hält Lobbyregister nicht für ausreichend

Die Opposition hält die von der großen Koalition ausgehandelten Regelungen allerdings nicht für ausreichend. Transparency International beklagte ebenfalls große Mängel. "Wir werden auch in Zukunft keine Transparenz über die konkrete Lobbyarbeit bekommen oder höchstens eine sehr dünne", sagte der Deutschland-Chef der Organisation, Hartmut Bäumer, in der "Augsburger Allgemeinen".

Selbst die SPD hätte sich in dem gemeinsamen Gesetzentwurf der großen Koalition weitergehende Regelungen gewünscht. Matthias Bartke, der für die Sozialdemokraten den Kompromiss mit CDU und CSU ausgehandelt hatte, nannte es im Bundestag einen "erheblichen Wermutstropfen", dass die Union den "exekutiven Fußabdruck" verhindert habe. Dieses Instrument soll kenntlich machen, wie Gesetzestexte konkret durch das Eingreifen von Lobbyisten verändert wurden. Für den Justiziar der Unionsfraktion, Michael Frieser (CSU), wäre dies jedoch "ein Irrsinn an bürokratischer Verwaltung".

Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan

Der Bundestag beschloss zudem, dass die Bundeswehr weitere zehn Monate am Nato-geführten Einsatz in Afghanistan teilnehmen kann. Der Bundestag votierte am Donnerstag für die Verlängerung des Mandats bis zum 1. Januar 2022. Für die Fortführung des Einsatzes stimmten 432 Abgeordnete, 176 votierten dagegen, 21 enthielten sich. Die maximale Zahl der eingesetzten deutschen Soldatinnen und Soldaten bleibt dem Beschluss zufolge weiter bei maximal 1.300.

Die Bundeswehr ist im Norden von Afghanistan für eines von fünf Nato-Gebieten zuständig. Derzeit sind etwa 1.100 deutsche Soldatinnen und Soldaten vor Ort. Die Bundeswehr stellt momentan das zweitgrößte Kontingent nach der US-Armee, die nach einer deutlichen Truppenreduzierung unter dem früheren Präsidenten Donald Trump noch 2500 Soldaten im Land hat.

Wie es mit dem Nato-Einsatz weitergeht, ist unklar. Die Regierung Trump hatte den radikalislamischen Taliban einen Abzug aller internationaler Truppen zum 30. April dieses Jahres in Aussicht gestellt. Die neue US-Regierung unter Joe Biden hat hierzu noch keine Position festgeleg. In seiner ersten Pressekonferenz seit seinem Amtsantritt bekräftigte Biden am Donnerstag, dass es "aus taktischen Gründen schwierig" sein werde, die von Trump vereinbarte Frist einzuhalten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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