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Wegen Kreml-Nähe: Altkanzler Gerhard Schröder verliert Teil seiner Sonderrechte


Beschluss im Bundestag
Altkanzler Gerhard Schröder verliert Teil seiner Sonderrechte

Von dpa
Aktualisiert am 19.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Gerhard Schröder: Er bekleidet mehrere Posten bei russischen Energiekonzernen.Vergrößern des BildesGerhard Schröder: Er bekleidet mehrere Posten bei russischen Energiekonzernen. (Quelle: SNA/xAlexey Vitvitsky/imago-images-bilder)
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Wegen seiner Nähe zum Kreml steht der SPD-Politiker hart in der Kritik – und unter zunehmendem Druck. Der Bundestag entzieht Gerhard Schröder nun einige seiner Privilegien als ehemaliger Kanzler.

Der Bundestag hat Altkanzler Gerhard Schröder einen Teil seiner Sonderrechte als früherer Regierungschef in Deutschland entzogen. Der Haushaltsausschuss beschloss am Donnerstag die Abwicklung seines Büros, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Ausschusskreisen erfuhr.

Das verbliebene Personal solle anderweitige Aufgaben übernehmen, hieß es in einem Antrag der Ampelkoalition, der im Ausschuss eine Mehrheit fand. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der Altkanzler aber weiterhin. Die Union hätte dem SPD-Politiker am liebsten auch sein Ruhegehalt gestrichen. Sie warf Schröder unter anderem vor, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden.

Anträge auf Parteiausschluss laufen

Schröder steht wegen seiner Russland-Kontakte, seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin und seiner Posten bei russischen Staatskonzernen massiv in der Kritik. Der heute 78-Jährige war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Danach übernahm er Aufgaben unter anderem für die Pipeline-Gesellschaft Nord Stream, die russische Gazprom und den Energiekonzern Rosneft.

Weil er sich davon nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine nicht distanzierte, forderte ihn die SPD-Spitze zum Parteiaustritt auf. Es gibt auch Anträge auf einen Parteiausschluss.

Beschluss könnte auch Auswirkungen auf Merkel haben

Bisher stehen Altbundeskanzler und Altbundeskanzlerinnen ein von ihrer Amtszeit abhängiges Ruhegehalt sowie auf Lebenszeit auch ein Büro mit mehreren Mitarbeitern, ein Fahrer und eine Erstattung von Reisekosten zu. Nun regelt die Ampelkoalition die Alimentierung früherer Bundeskanzler und Bundespräsidenten generell neu und macht diese davon abhängig, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.

In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag werden Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin nicht genannt. Hintergrund ist die Befürchtung, dass dies rechtlich angreifbar wäre. Es soll nicht der Eindruck entstehen, der Altkanzler werde für eine umstrittene Meinung bestraft.

Perspektivisch könnte der Beschluss auch Auswirkungen auf Ex-Kanzlerin Angela Merkel haben. Die CDU-Politikerin verfügt ebenfalls über ein Büro und bekam erst vor wenigen Monaten neun Mitarbeiter mit Gehältern von bis zu 10.000 Euro bewilligt. Das sind zwei Mitarbeiter mehr, als Schröder nach seiner Kanzlerschaft 2005 hatte.

EU-Parlament fordert Sanktionen gegen Schröder

Vor dem Beschluss des Haushaltsausschusses hatte sich das Europaparlament mit großer Mehrheit für EU-Sanktionen gegen den Altbundeskanzler ausgesprochen. Laut Parlamentsangaben stimmten die Abgeordneten am Donnerstag in Brüssel mit großer Mehrheit für eine Entschließung, in der Schröder namentlich aufgefordert wird, seine Posten beim russischen Staatskonzern Rosneft sowie beim Gesellschafterausschuss der Nord Stream AG aufzugeben.

Auf die Sanktionsliste der EU gesetzt werden sollen laut der Entschließung "europäische Mitglieder der Vorstände großer russischer Unternehmen und Politiker, die weiterhin russische Gelder erhalten". Dies würde neben Schröder auch andere europäische Verantwortliche betreffen.

Unterstützt wird die Forderung von einem breiten Bündnis von Christdemokraten, Liberalen und Grünen, aber auch Sozialdemokraten im EU-Parlament. Das Votum ist für die EU-Staaten nicht bindend. Die Mitgliedsländer haben aber bei den Sanktionen gegen Russland das Sagen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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