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Steigende Kosten: Rücklagen bilden mit der Steuererklärung


Steigende Kosten
So bilden Sie Rücklagen mit der Steuererklärung


29.08.2022Lesedauer: 2 Min.
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Steuerprogramm Elster (Symbolbild): Mit der Einkommensteuererklärung können Sie sich hunderte Euro vom Staat zurückholen.Vergrößern des Bildes
Steuerprogramm Elster (Symbolbild): Mit der Einkommensteuererklärung können Sie sich Hunderte Euro vom Staat zurückholen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Zusätzliche Einnahmequellen sind in diesen Tagen besonders gern gesehen. Eine Möglichkeit, schnell an mehr Geld zu kommen, könnte die Steuererklärung sein.

Egal ob Heiz- und Gaspreise oder Kosten für Lebensmittel und Dienstleistungen – ein Allzeithoch an Ausgaben bereitet derzeit vielen Verbrauchern Sorgen. Vor allem für die spätere Nebenkostenabrechnung sind sie angehalten, Rücklagen zu bilden. Doch woher das Geld dafür nehmen?

"Wir rechnen damit, dass wegen der deutlichen Preissteigerung perspektivisch bis zu 60 Prozent der deutschen Haushalte ihre gesamten verfügbaren Einkünfte – oder mehr – monatlich für die reine Lebenshaltung werden einsetzen müssen", sagte kürzlich der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, Helmut Schleweis. Zum Sparen bleibe dann nichts mehr übrig.

Steuererklärung bringt im Schnitt 1.072 Euro

Doch es gibt eine Möglichkeit, vergleichsweise zügig und abseits politischer Entlastungspakete an eine zusätzliche Zahlung zu kommen: Geben Sie Ihre Steuererklärung ab. Laut Statistischem Bundesamt winkt dabei eine Erstattung von durchschnittlich 1.072 Euro.

Tatsächlich planen bereits 54 Prozent der Deutschen, mit der Steuererklärung Rücklagen zu bilden. Das geht aus einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag der Steuer-App Taxfix hervor, die t-online vorab vorliegt.

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Wer die Einkommensteuer ohnehin einreichen muss, hat dafür noch bis zum 31. Oktober Zeit. Doch auch für alle anderen kann sich die Abgabe jetzt lohnen. Insbesondere dann, wenn Sie neben der Steuererklärung für 2021 noch Erklärungen aus weiteren Jahren freiwillig nachreichen können. Für welche Steuerjahre das noch möglich ist, lesen Sie hier.

Warum sich die freiwillige Abgabe lohnt

Hatten Sie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, waren also zum Beispiel angestellt und nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, lohnt es sich so gut wie immer, eine Steuererklärung einzureichen.

Denn: Der Arbeitgeber hat Ihnen dann bereits Steuern vom Lohn abgezogen und ans Finanzamt abgeführt, kennt aber nicht Ihre Ausgaben – und die senken womöglich Ihre Steuerlast. Geben Sie diese Ausgaben nicht an, haben Sie dem Staat vielleicht zu viel Geld gezahlt.

Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu, können Sie bei der Steuererklärung mit einer Erstattung rechnen:

  • Ihre Werbungskosten lagen über dem Pauschbetrag von 1.000 Euro (2022: 1.200 Euro).
  • Sie hatten außergewöhnliche Belastungen oberhalb der zumutbaren Eigenleistung.
  • Ihre Sonderausgaben lagen über 36 Euro (über 72 Euro bei Ehepaaren).
  • Eine Einkunftsart hat bei Ihnen zu Verlusten geführt.
  • Ihre Versicherungsbeiträge lagen über dem individuellen Vorsorgepauschbetrag.
  • Ihr Gehalt schwankte stark.
  • Sie haben zu viel Abgeltungssteuer gezahlt.

Und wenn ich doch nachzahlen soll?

Sollte das Finanzamt aufgrund Ihrer rückwirkend eingereichten Einkommensteuererklärung eine Nachzahlung von Ihnen verlangen, können Sie diese einfach wieder zurückziehen.

Dafür müssen Sie innerhalb von vier Wochen Einspruch beim Finanzamt einreichen – dann gilt die Steuererklärung als nie abgegeben und Sie müssen nicht nachzahlen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • YouGov-Umfrage im Auftrag von Taxfix
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