Wegen Rentenerhöhung 109.000 Rentner rutschen in die Steuerpflicht
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Weil ab Juli die Bezüge stärker steigen als erwartet, werden mehr Rentnerinnen und Rentner steuerpflichtig. An anderer Stelle gibt es aber Entlastung.
Auch Rentner sind einkommensteuerpflichtig. Allerdings erst dann, wenn ihre Bezüge einen bestimmten Betrag überschreiten. Da sich die Renten zum 1. Juli 2023 mit 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten stärker erhöhen als zunächst angenommen, müssen mehr Rentnerinnen und Rentner erstmals Steuern zahlen.
Wie das Bundesfinanzministerium auf Anfrage von t-online mitteilt, betrifft das 109.000 Ruheständler. Nach den ursprünglich prognostizierten Rentenwerten wären nur 87.000 Senioren in die Steuerbelastung gerutscht. Allerdings müssen gleichzeitig 195.000 Rentner keine Steuern mehr zahlen, weil der Grundfreibetrag von 10.347 Euro im Jahr 2022 auf 10.908 Euro im Jahr 2023 gestiegen ist.
Insgesamt weniger Rentner steuerpflichtig
"Es zeigt sich, dass durch die Grundfreibetragserhöhung mehr Steuerpflichtige aus der Steuerbelastung herausfallen, als durch die Rentenerhöhung in die Steuerbelastung kommen", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums t-online. Insgesamt sinkt die Zahl der steuerpflichtigen Rentner damit von mehr als 6 Millionen auf 5,9 Millionen. Dem Staat entgehen dadurch Einnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro.
Der Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler zu. Er garantiert, dass ein Teil Ihres Einkommens steuerfrei bleibt. Für Rentner gilt zudem noch der Rentenfreibetrag. Seine Höhe hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Je später der Renteneintritt, desto kleiner ist Ihr Rentenfreibetrag – und desto größer der Teil Ihrer Rente, den Sie versteuern müssen.
Jede Rentenerhöhung muss voll versteuert werden
Gehen Sie zum Beispiel 2023 in Rente, haben Sie einen Rentenfreibetrag von 17 Prozent (siehe Tabelle), im Gegenzug beträgt der steuerpflichtige Anteil 83 Prozent. Den Betrag, dem dieser prozentuale Rentenfreibetrag entspricht, müssen Sie dann bis zu Ihrem Lebensende nicht versteuern. Doch Vorsicht: Jede Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig. Der Rentenfreibetrag gilt dafür also nicht, und die zusätzlichen Einnahmen werden komplett auf Ihren steuerpflichtigen Rentenanteil aufgeschlagen.
Überschreitet Ihr steuerpflichtiger Teil der Renteneinkünfte den Grundfreibetrag, müssen Sie auch als Rentner eine Steuererklärung abgeben. Lesen Sie hier mehr dazu, wann Sie als Rentner steuerpflichtig werden.
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Doch selbst wenn Sie als Rentner in die Steuerpflicht rutschen, muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Denn womöglich können Sie noch Ausgaben wie Krankheits- oder Werbungskosten geltend machen.
- Eigene Recherche
- Anfrage beim Bundesfinanzministerium