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EU-Parlament: Unverkaufte Mode darf nicht vernichtet werden


Umwelt
EU-Parlament: Unverkaufte Mode darf nicht vernichtet werden

Von dpa
Aktualisiert am 23.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Online-HandelVergrößern des BildesUnverkaufte Kleidung darf künftig nicht mehr vernichtet werden. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/dpa-bilder)

Wer online ein T-Shirt bestellt und es dann wieder zurückschickt, muss oft damit rechnen, dass es vernichtet wird - darunter leidet die Umwelt. Damit soll nun Schluss sein.

Das EU-Parlament hat für eine Regelung gestimmt, wonach unverkaufte Kleidung nicht mehr vernichtet werden darf. Auch unverkaufte Elektroartikel sollen nicht mehr zerstört werden dürfen, entschieden die Abgeordneten am Dienstag in Straßburg. Künftig könnte ein solches Verbot auch für andere Kategorien greifen.

Hintergrund ist die sogenannte Ökodesign-Verordnung. Sie schreibt vor, dass Produkte länger halten sollen, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen dürfen.

Demnach soll es künftig digitale "Produktpässe" geben, mit denen Käuferinnen und Käufer mehr Informationen über die Nachhaltigkeit der Gegenstände bekommen sollen. Dadurch könne man die Produkte besser vergleichen und fundiertere Entscheidungen treffen, hieß es in einer Mitteilung des Parlaments.

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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