Frist verlängert Pfändungsschutz beim "P-Konto" ausgeweitet
Von dpa
06.11.2020Lesedauer: 1 Min.

Berlin (dpa) - Bereits im Oktober beschloss der Bundestag, den Pfändungsschutz von Guthaben auf dem sogenannten P-Konto zu erweitern. Mit der Reform soll etwa die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchtem, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert werden. Dieser Neuregelung stimmte nun auch der Bundesrat zu.
Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können als bisher. Seit zehn Jahren können Bankkunden ihr Girokonto in einPfändungsschutzkontoumwandeln.
Auf dem "P-Konto" darf ein Guthaben von monatlich knapp 1200 Euro grundsätzlich nicht gepfändet werden, damit auch überschuldete Verbraucher die Möglichkeit haben, Zahlungen abzuwickeln oder Bargeld abzuheben.
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