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Bausparen | Abschlussgebühr für Bausparverträge rechtens


Bausparen
Abschlussgebühr für Bausparverträge rechtens

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Aktualisiert am 12.03.2009Lesedauer: 1 Min.
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coremedia:///cap/resources/18084576/thumbnailBausparkassen dürfen für den Abschluss eines Vertrages eine Gebühr verlangen. Das hat das Landgericht Heilbronn in einem Musterverfahren zwischen der Bausparkasse Schwäbisch Hall und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Abschlussgebühr von einem Prozent der Bausparsumme ist demnach zulässig. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Verbraucherzentrale in Berufung gehen will. (Az.: 6 O 341/07 Bm)

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