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Erfolg für Edeka vor Gericht: Coca-Cola muss vorerst weiterhin liefern


Streit um Einkaufspreise
Edeka erzwingt Lieferung von Coca-Cola

Von t-online, ASKü

Aktualisiert am 09.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Coca-Cola-Flaschen (Archivbild): Die Lücken in den Getränkeregalen der Supermarktkette Edeka dürften vorerst ein Ende haben.Vergrößern des BildesCoca-Cola-Flaschen (Archivbild): Die Lücken in den Getränkeregalen der Supermarktkette Edeka dürften vorerst ein Ende haben. (Quelle: IMAGO/Igor Golovniov)
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Seit Langem schwelt zwischen Coca-Cola und Edeka ein Streit um die Einkaufskonditionen. Vor Gericht erzielte die Supermarktkette nun einen Erfolg.

Die Lücken im Getränkeregal bei Edeka dürften bald gefüllt sein: Das Unternehmen Coca-Cola muss die Supermärkte wieder mit seinen Softdrinks beliefern. Das Landgericht Hamburg urteilte, dass Coca-Cola die Produkte zu den im Januar 2022 vereinbarten Höchsteinkaufspreisen stellen muss. Edeka erzielte damit einen Erfolg gegen den US-Lebensmittelgiganten.

Dem Konflikt vorausgegangen war eine Ankündigung des deutschen Coca-Cola-Abfüllers, Coca-Cola Europacific Partners, die Listenpreise für seine Getränke zum 1. September zu erhöhen, wie das Fachmagazin "Inside Getränke" zuerst berichtete.

Die Preisanpassung trage dem aktuellen Marktumfeld mit deutlichen Kostensteigerungen bei Energie, Vorprodukten und Dienstleistungen Rechnung, sagte Coke-Vertriebschef Florian von Salzen dem "Handelsblatt". Die Preiserhöhung liege im Durchschnitt aller Produkte und Packungen im "höheren einstelligen Prozentbereich und damit deutlich unter der aktuellen Nahrungsmittelinflation und beispielsweise auch unter der preislichen Entwicklung vieler Handelsmarken".

Edeka spricht von "einseitigem Vertragsbruch"

Edeka wiederum war nicht bereit, die höheren Forderungen zu akzeptieren und berief sich auf die vertraglich vereinbarten Konditionen. Über die Entscheidung des Landgerichts Hamburg zeigte sich ein Sprecher erleichtert, wie das Handelsblatt weiter schreibt. Er bezeichnete das Verhalten von Coca-Cola als "einseitigen Vertragsbruch". Marktbeherrschenden Unternehmen wie Coca-Cola sei dies kartellrechtlich verboten.

Edeka ist dafür bekannt, seine Interessen bei Lieferanten eisern durchzusetzen und dafür auch mehrmonatige Lücken in den Regalen in Kauf zu nehmen. So streitet das Unternehmen aktuell auch mit dem US-Konzern Mondelez, der beispielsweise Milka-Schokolade herstellt, über die Preise. In der Vergangenheit gab es etwa Auseinandersetzungen mit Pepsico und dem Fruchtsafthersteller Eckes-Granini.

Auch in der Causa Coca-Cola könnte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein: Das Urteil des Landgerichts verpflichtet das Unternehmen nur bis Ende September, zu den vertraglich festgelegten Konditionen zu liefern. Danach könnte der Streit wieder aufflammen. Das US-Unternehmen wollte die jüngsten Entwicklungen auf Nachfrage des Handelsblatts nicht kommentieren.

Verwendete Quellen
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