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Grundsicherung für Rentner: So viel Geld gibt es, wenn Sie nie gearbeitet haben


Grundsicherung
So viel Geld bekommen Rentner, die nie gearbeitet haben

Von t-online, fls

Aktualisiert am 01.09.2023Lesedauer: 2 Min.
RentnerVergrößern des BildesEine Rentnerin zählt Geldscheine (Symbolbild): Die Grundsicherung soll die nötigsten Lebenshaltungskosten decken. (Quelle: Lino Mirgeler/dpa/dpa)
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Reicht die Rente nicht zum Leben, können ältere Menschen Grundsicherung beantragen. Das gilt auch für alle, die nie gearbeitet haben. Wie hoch die Leistung in der Regel ausfällt.

Immer mehr ältere Menschen drohen in die Armut abzurutschen. Ein Grund dafür: die weiterhin hohe Inflation.

Besonders hart trifft es jene, die in ihrem Erwerbsleben nur wenig oder sogar (fast) gar nicht gearbeitet haben. Sie bekommen zwar auch Geld vom Staat, aber eine sehr überschaubare Summe. Doch wie hoch ist die? Wie viel bezieht ein Mensch, der nie gearbeitet hat?

In Deutschland gilt: Reicht die Rente nicht zum Leben, springt der Sozialstaat ein. Im Falle älterer Menschen heißt das oft, dass sie in die sogenannte Grundsicherung fallen. Um diese beziehen zu können, muss das gesamte Einkommen des Betroffenen unterhalb von 924 Euro im Monat liegen.

Höhe der Grundsicherung hängt vom Einzelfall ab

Wie hoch die Grundsicherung für Rentner dann ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Das Sozialamt prüft den Bedarf im Einzelfall, berücksichtigt werden neben dem regelmäßigen Einkommen auch Vermögen sowie Einkünfte eines möglichen Ehe- oder Lebenspartners.

Zum Einkommen zählen neben Renten und Pensionen unter anderem auch Hinzuverdienste, Mieteinnahmen, Krankengeld und Zinsen. Nicht berücksichtigt werden dagegen der Grundrentenzuschlag und Pflegegeld. Für Erwerbseinkommen und Renten gibt es zudem Freibeträge.

So viel Geld gibt es in der Regel

Der Regelsatz für Empfänger von Grundsicherung liegt seit 2023 bei 502 Euro pro Monat. Beziehen beide Ehe- oder Lebenspartner Grundrente, liegt der Satz bei 451 Euro, beide zusammen kommen also auf 902 Euro.

Der Regelsatz soll als Pauschale einen Teil der Lebenshaltungskosten decken. Zusätzlich bekommen Rentner, die Grundsicherung beziehen, Leistungen für Wohnen und Heizung. Das Sozialamt übernimmt die kompletten Kosten.

Diese müssen allerdings angemessen sein. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge, Mehrbedarf für bestimmte Personen wie Schwerbehinderte und Hilfe in Sonderfällen soll die Grundsicherung abdecken.

Verwendete Quellen
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