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Facebook: Jobcenter dürfen Hartz-IV-Empfänger nicht kontrollieren


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Hartz-IV-Kontrolle via Facebook - das geht gar nicht

t-online.de

Aktualisiert am 25.05.2013Lesedauer: 2 Min.
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Verlockend, aber verboten: die Kontrolle von Hartz-Empfängern durch das WebVergrößern des Bildes
Verlockend, aber verboten: die Kontrolle von Hartz-Empfängern durch das Web (Quelle: dpa-bilder)

Mehrere deutsche Jobcenter wollten wissen, ob sie über Facebook das Leben von Hartz-IV-Empfängern kontrollieren dürfen. Vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar haben sie eine heftige Abfuhr kassiert: Ein solches Bespitzeln sei selbstverständlich nicht zulässig, sagte er gegenüber der "Bild"-Zeitung. Die Bundesagentur für Arbeit teilte mit, ihre Mitarbeiter könnten Facebook auf Dienstcomputern gar nicht nutzen - das gilt aber nicht für alle deutschen Jobcenter.

Wie die Pressestelle gegenüber t-online.de erläuterte, erhielt Schaar von Geschäftsführern und behördlichen Datenschutzbeauftragten mehrerer Jobcenter die Anfrage, ob Internet-Daten von den Sachbearbeitern erhoben werden dürfen. „Einen aktuellen Anlass gab es nicht, entsprechende Bürgerbeschwerden liegen uns bisher nicht vor“, sagte seine Sprecherin.

Hinter dem Login gibt es nichts zu suchen

Schaars klare Antwort: Jobcenter-Mitarbeiter dürften sich "keinesfalls zur gezielten Recherche in soziale Netzwerke einloggen oder sich gar unter falscher Flagge mit den Betroffenen 'befreunden', um so an deren Daten zu gelangen“.

Hintergrund: möglicher Leistungsbetrug

Hintergrund der Anfrage ist laut der Zeitung die Frage, ob mit Hilfe des Internets möglicher Betrug von Leistungsbeziehern aufgedeckt werden kann - etwa eine Krankmeldung, die online durch ein Partybild infrage gestellt wird.

Weiter sagte Schaar, auch allgemein zugängliche Daten aus sozialen Netzwerken dürften die Mitarbeiter nur in "absoluten Ausnahmefällen" recherchieren, etwa bei einem konkreten Betrugsverdacht. Ob es solche Ausnahmefälle aber überhaupt geben kann, sei „mit einem großen Fragezeichen“ versehen. Das "Googeln" von Klienten verstoße grundsätzlich ebenfalls gegen das Gesetz.

Betroffene müssen immer als Erste gefragt werden

Generell müssten die Jobcenter zunächst immer versuchen, die gewünschten Daten von den Betroffenen selbst zu erhalten. Nur im Fall einer Verweigerung könne dann auch das Web genutzt werden. Sollte das geschehen, müssten Betroffene zudem immer über die Datenerhebung informiert werden.

Ob rechtswidrige Recherchen stattfinden, werde regelmäßig bei Beratungs- und Kontrollbesuchen vor Ort überprüft, hieß es von der Sprecherin. Dabei werde auch die Protokollierung geprüft, etwa über die Historie des Browsers.

Laut dem Bericht ist auf den Dienstcomputern der BA-Mitarbeiter der Zugang zu sozialen Netzwerken übrigens gesperrt. Allerdings werden 104 dieser Center von Kommunen betrieben. Ob es dort ähnliche Sperren gibt, kann die BA nicht überprüfen.

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