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Taxifahrer bekommen "Rumstehen" nicht bezahlt


Landesarbeitsgericht
Taxifahrer bekommen fürs "Rumstehen" kein Geld

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 10.11.2014Lesedauer: 1 Min.
Wartende Taxis: Die Fahrer bekommen für diese Zeit kein GeldVergrößern des BildesWartende Taxis: Die Fahrer bekommen für diese Zeit kein Geld (Quelle: dpa-bilder)
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Taxifahrer bekommen für die Wartezeiten am Taxistand kein Geld, wenn sie pauschal an den Einnahmen beteiligt sind. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat diese bei Taxiunternehmen verbreitete Praxis bestätigt (Az.: 2 Sa 25/14).

Der Arbeitgeber hatte mit dem Fahrer einen Lohn von 45 Prozent der Bareinnahmen inklusive der Mehrwertsteuer vereinbart. Es sei deshalb nicht sittenwidrig, wenn die Standzeiten nicht als Arbeitszeit bezahlt werden, da es sich um Bereitschaftszeiten handele, urteilten die Arbeitsrichter.

Der Fahrer war der Ansicht gewesen, aufgrund der Wartezeiten nicht genug zu verdienen. Durch die Vereinbarung trage er einseitig das unternehmerische Risiko. Sie sei deshalb ungültig.

Kein Stundenlohn fürs Warten

Der Mann errechnete einen Anspruch auf einen Bruttostundenlohn von rund 6,80 Euro. Dafür hatte er 1180 Euro als durchschnittlichen Bruttolohn für Taxifahrer in Brandenburg angenommen. Den ermittelten Bruttostundenlohn multiplizierte er mit den Stunden, die er in den einzelnen Monaten gefahren war.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Vergütungsvereinbarung sei nicht sittenwidrig und damit auch nicht unwirksam. Lohnwucher läge nur dann vor, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliege. Das sei hier nicht der Fall. Auch im Vergleich zu anderen Taxifahrern in Brandenburg sei der Lohn üblich. Die umfangreichen Arbeitszeiten des Fahrers resultierten aus den Standzeiten. Sie seien Bereitschaftsdienste und müssten nicht wie Arbeitszeit vergütet werden.

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