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Krankengeld im Urlaub: Was Sie beachten müssen


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Krankengeld im Urlaub: Was Sie beachten müssen

om (CF)

Aktualisiert am 24.09.2015Lesedauer: 2 Min.
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Wenn Sie wegen einer Knieverletzung krank geschrieben sind, kann sich ein entspannter Urlaub im Grünen positiv auf die Heilung auswirken.Vergrößern des Bildes
Wenn Sie wegen einer Knieverletzung krank geschrieben sind, kann sich ein entspannter Urlaub im Grünen positiv auf die Heilung auswirken. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Trotz Bezug von Krankengeld Urlaub machen – geht das? Vielen Erkrankten ist nicht klar, dass Sie unter bestimmten Bedingungen durchaus verreisen dürfen. Erfahren Sie hier, was Sie dabei beachten müssen.

Während des Bezugs von Krankengeld Urlaub machen – was ist erlaubt?

Dass Sie Krankengeld beziehen, heißt nicht automatisch, dass Sie Tag und Nacht das Bett hüten müssen. Solange eine Reise sich nicht nachteilig auf Ihre Genesung auswirkt, können Sie auch während des Bezugs von Krankengeld Urlaub machen. Wenn Sie beispielsweise aufgrund einer Knieverletzung arbeitsunfähig sind, wird ein Wanderurlaub aller Wahrscheinlichkeit nicht zur Heilung beitragen, bei einer psychischen Erkrankung hingegen kann sich ein solcher Urlaub durchaus positiv auswirken.

Um etwaige Schwierigkeiten von vorneherein auszuschließen, sollten Sie allerdings sicherstellen, dass Sie keine medizinischen Termine verpassen und für Ihre Krankenkasse erreichbar sind. Es kann während des Bezugs von Krankengeld beispielsweise sein, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Sie untersuchen möchte. Derartige Termine müssen Sie wahrnehmen können.

Muss der Urlaub der Krankenkasse gemeldet werden?

Wenn Sie innerhalb Deutschlands verreisen, müssen Sie keine weiteren Vorkehrungen treffen, außer für Ihre Krankenkasse erreichbar zu sein. Komplizierter wird es, wenn Sie eine Auslandsreise antreten wollen. Wenn Sie während des Bezugs von Krankengeld Urlaub im Ausland machen möchten, sollten Sie hierfür die Genehmigung der Krankenkasse einholen. Ansonsten kann die Zahlung des Krankengelds möglicherweise während des Urlaubs gestoppt werden.

Damit Ihre Auslandsreise genehmigt wird und das Krankengeld im Urlaub weitergezahlt wird, holen Sie am besten bereits im Vorfeld eine schriftliche Bestätigung Ihres Arztes ein, aus der hervorgeht, dass die Reise der Genesung nicht schadet. Den Antrag für die Genehmigung der Auslandsreise stellen Sie schriftlich. Legen Sie genau dar, wohin Sie verreisen möchten und was Sie am Urlaubsort unternehmen werden.

Versichern Sie der Krankenkasse, auch im Urlaub erreichbar zu sein, über wichtige Schreiben informiert zu werden und erforderliche Termine wahrnehmen zu können.

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