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Die zehn beliebtesten Lügen im Lebenslauf


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Die zehn beliebtesten Lügen im Lebenslauf

Von Artur Jagiello für t-online.de

Aktualisiert am 08.09.2015Lesedauer: 4 Min.
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Mogeleien im Lebenslauf können fatale Folgen haben.Vergrößern des Bildes
Mogeleien im Lebenslauf können fatale Folgen haben. (Quelle: imago/ INSADCO)

Um einen Job zu bekommen, müssen sich Bewerber gut vermarkten können. Zur optimalen Selbstdarstellung gehört ein lückenloser und gut strukturierter Lebenslauf. Ist es da nicht naheliegend, dass das curriculum vitae ein bisschen kaschiert wird? Besser nicht. Denn es könnte mit dem neuen Job schnell vorbei sein, wenn die Lügen auffliegen. Gemeinsam mit "arbeitszeugnis-bewerten.de" präsentieren wir die zehn beliebtesten Schwindeleien.

Immer wieder tauchen Lügen in Lebensläufen auf. Viele Personalverantwortliche kennen die Mogeleien und richten ihr Augenmerk darauf. Das Kaschieren des Lebenslaufs sollten sich Bewerberinnen und Bewerber also gut überlegen, denn die persönlichen Konsequenzen können unter Umständen fatal sein.

1. Lückenloser Lebenslauf, obwohl Lücken da sind
Lücken im Lebenslauf machen sich nicht gut und Personaler fragen immer, wodurch sie entstanden sind. So werden Lücken mit vermeintlichen Tätigkeiten gefüllt, damit der Kandidat die vielleicht peinliche Frage umgehen kann.

Besser geht's mit Ehrlichkeit: Erwerbsunterbrechungen sind keine Schande, wenn sie denn gut begründet sind. Die Auszeit zur Neuorientierung nach dem Erhalt einer guten Abfindung, die Pflege von Angehörigen oder schlichtweg Arbeitslosigkeit sind legitim.

2. Lügen über aktuellen Job
Der Bewerber steht in einem besseren Licht, wenn er zum Zeitpunkt der Stellensuche in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Bereits gekündigte Kandidaten versuchen oftmals ihren Lebenslauf aufzuhübschen, indem sie eine unbefristete Anstellung suggerieren. Ist ein Bewerber für den Personaler interessant, kann der sich mitunter über die wirtschaftliche Lage in der Branche erkundigen - wenn dies nicht längst bekannt ist. Auch persönliche Erkundigungen über einen Kandidaten können eingeholt werden - wenn auch ohne Zustimmung des Bewerbers nicht rechtens, findet dies leider immer wieder statt, vor allem im Kleingewerbe.

Diese Lüge fliegt somit in der Regel ziemlich schnell auf. "Handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung ohne eigenes Verschulden, ist die Angabe der Tatsachen risikofrei. Allerdings sollte man dem neuen Arbeitgeber nicht das Gefühl geben, eine 'Notlösung' zu sein. Echte Begeisterung und Interesse sind also gefragt", sagt Tanja Merkens von arbeitszeugnis-bewerten.de.

3. Position wird angehoben
Um wichtiger zu erscheinen, wird die Position im aktuellen Job oft ausgeschmückt. "Head of Online-Marketing" klingt gut, ist derjenige allerdings der einzige Kollege mit dieser Aufgabe, ist die Leitungsfunktion ohne eigene Mitarbeiter eine Farce.

4. Aus Vertretungsjob wurde ein Stellvertreter
Eine kleine Wortverdrehung kann ja nicht auffallen: Wurden die Aufgaben des Projektleiters eine Zeit lang übernommen, machen einige daraus den Stellvertreter. Dabei handelte es sich lediglich um eine Krankheitsvertretung. Die Verantwortung lag immer noch beim Projektleiter.

Tipp: Auch die Krankenvertretung hat ihren Wert und sollte als Sonderaufgabe herausgestellt werden, um die Flexibilität und Eignung des Bewerbers positiv hervorzuheben.

5. Aus der Praktikantenstelle wird eine Festanstellung
Praktika oder Studentenjobs werden im Handumdrehen zur Festanstellung umgewandelt. Dieser Braten wird meistens schnell gerochen, denn den Personalverantwortlichen ist diese Masche bestens bekannt. Hier werden nachgelieferte Zeugnisse letztlich den Tatsachen auf die Sprünge helfen. "Ein Vollzeitpraktikum unter guter Anleitung und in einem professionellen betrieblichen Umfeld ist für einen Berufseinsteiger kein Manko. Auch hier kann Engagement und Lernfreude von größerer Bedeutung sein", erklärt Merkens.

6. Lüge über das Alter
Junge Bewerberinnen und Bewerber machen sich ein bisschen älter und der ältere Kandidat gibt vor, jünger zu sein als er tatsächlich ist. Die Altersangabe ist jedoch kein Muss mehr. Wer sie preisgibt, sollte besser ehrlich bleiben. Diese Lüge kommt spätestens dann heraus, wenn die Personalien zwecks Anstellung aufgenommen werden.

Tipp: Ein dynamisches Foto mit wachem und freundlichem Ausdruck kann unterstützend wirken und die Persönlichkeit in den Vordergrund rücken.

7. Kinder werden verschwiegen
Mütter haben es schwerer, einen Job zu bekommen. Damit sie eine Chance erhalten, verschweigen sie ihren Nachwuchs. Auch das kann ein Fehler sein, wenn man den Job bekommen hat und weniger flexibel ist.

Besser geht's mit Ehrlichkeit: Im Lebenslauf muss der Familienstand nicht zwingend genannt werden, allerdings gehört in ein Vorstellungsgespräch eine realistische Selbsteinschätzung über Organisation von Familien- und Arbeitspflichten. Was dann auch für Väter mit Familienverantwortung gilt.

8. Berufserfahrung
Voraussetzung für viele Jobs sind gute Berufserfahrungen. Wer die nicht hat, erfindet sie kurzer Hand. Wer aber glaubt, dass er fehlende Kenntnisse schnell nacharbeiten kann, irrt gewaltig. Projektmanagement z.B. sieht in der Praxis dann doch anders aus als in der Theorie.

9. Qualifikationen – aus der Küchenhilfe wird ein Koch
Die Bewerberin war lange Zeit als Küchenhilfe in einem Restaurant tätig. Sie kocht gerne und bewirbt sich auf eine Stelle als Köchin. Damit die Chancen gut stehen, wird schnell aus der Küchenhilfe eine Köchin. Zu bedenken ist allerdings, dass der Personaler Zeugnisse sehen möchte. Mehr Mut zeigen: Vor allem im Kleingewerbe kann die reale Fähigkeit eine größere Rolle spielen als der formale Berufsabschluss. Quereinsteiger oder Geringqualifizierte haben hier bessere Einstellungschancen, darum Mut zur Wahrheit und dem eigenen Können.

10. Urlaub wird zur Auslandserfahrung
Gefragt sind Auslandserfahrungen und gute Sprachkenntnisse. Einige Bewerberinnen und Bewerber sehen diese im Urlaub oder der Auszeit bestätigt. Schnell wird noch ein Sprachkurs dazu gedichtet und der Lebenslauf scheint perfekt zu sein.

Vorsicht: In einigen Bewerbungsgesprächen wird gerne mal die Sprache gewechselt. Spätestens dann wissen Personaler um diese Fähigkeiten Bescheid. Auslandsaufenthalte können dagegen schwerer bewiesen werden. Trifft man jedoch auf einen Kollegen, der am gleichen Ort war, kann es mitunter zu einer peinlichen Situation führen.

Wenn die Lüge auffliegt

Die Lebensläufe können noch so geschickt kaschiert sein, in der Regel kommen die Lügen schnell ans Licht. Die Folgen können für den Bewerber fatal sein, denn unter Umständen verlieren sie ihren neuen Job und erhalten die Kündigung. Arbeitgeber haben die Option den Arbeitsvertrag aufgrund arglistiger Täuschung anzufechten. Das ist auch möglich, wenn die Lüge erst nach Jahren herauskommt.

Wurden Bildungsabschlüsse falsch angegeben oder bei fachlichen Qualifikationen gelogen, handelt es sich um Urkundenfälschung und somit um eine Straftat. Dies kann also nicht nur die Kündigung nach sich ziehen, sondern gegebenenfalls auch eine Geld- oder Haftstrafe.

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