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Für Betroffene: Anlaufstellen bei sexueller Belästigung im Job


Für Betroffene
Anlaufstellen bei sexueller Belästigung im Job

Von dpa
25.10.2019Lesedauer: 1 Min.
Tabu: Sexuelle Belästigung etwa in Form von unerwünschten Berührungen ist am Arbeitsplatz ausdrücklich verboten.Vergrößern des BildesTabu: Sexuelle Belästigung etwa in Form von unerwünschten Berührungen ist am Arbeitsplatz ausdrücklich verboten. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Obszöne Witze, anzügliche Anspielungen oder unerwünschte Berührungen: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ausdrücklich verboten. Das ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgeschrieben. Doch an wen können sich Betroffene wenden, um sich zu wehren?

Nicht immer können Beschäftigte auf grenzüberschreitendes Verhalten sofort reagieren, etwa indem sie dem anderen deutlich machen, dass sie sich sexuell belästigt fühlen. Betroffene sollten aber ihren Arbeitgeber informieren. Sie haben das Recht, sich zu beschweren. Und das geht auch im Nachhinein, wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einemLeitfadenzum Thema erklärt.

Gedächtnisprotokoll anfertigen

Wer Übergriffe von Kollegen, Vorgesetzten oder Kunden erlebt, sollte ein Gedächtnisprotokoll aufsetzen. Darin sollte man etwa festhalten, wie und wann man belästigt wurde und was die Person gemacht hat. Den Angaben zufolge gilt: Je früher man grenzüberschreitendes Verhalten meldet, desto besser. Der Arbeitgeber muss die Beschwerden ernst nehmen und seine Mitarbeiter vor sexueller Belästigung schützen.

Aber was, wenn der Arbeitgeber nicht hilft - oder selbst Täter ist? Für solche Fälle können sich Mitarbeiter anderweitig Hilfe holen, zum Beispiel bei einer betrieblichen Beschwerdestelle, bei Gleichstellungsbeauftragten sowie beim Betriebs- oder Personalrat.

Telefonische Beratung

Die Antidiskriminierungsstelle bietet zudem eine telefonische Beratung unter der Nummer 030/18 555 18 55. Die Ansprechpartner informieren kostenlos über Rechte und Ansprüche und vermitteln bei Bedarf weitere geeignete Beratungsstellen.

Eine Option kann auch sein, sich zunächst vertrauensvoll an Kolleginnen oder Kollegen zu wenden. Dabei sollte man sich aber sicher sein, dass die andere Person Verschwiegenheit garantiert.

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