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Gewappnet sein: Alles zum Thema Krankengeld für Selbstständige


Alles zum Thema Krankengeld für Selbstständige

Von dpa
16.09.2021Lesedauer: 3 Min.
Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43.Vergrößern des BildesSelbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Eine Versicherung kann daher lohnen. (Quelle: Bodo Marks/dpa-tmn./dpa)
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Hamburg/Berlin (dpa/tmn) - Schwer erkrankt und für längere Zeit arbeitsunfähig. Gerade für hauptberuflich Selbstständige kann das schnell zu einem finanziellen Problem führen. Denn anders als bei Arbeitnehmern haben sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wie sich hauptberuflich Selbstständige für den Fall der Fälle wappnen und absichern können - Fragen und Antworten.

Können sich hauptberuflich Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Krankengeld sichern?

Ja. Hauptberuflich Selbstständige zahlen dann einen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent ihres Einkommens anstelle von 14 Prozent (plus Zusatzbeitrag). Wer Krankengeld will, zahlt also 0,6 Prozentpunkte mehr.

Es findet keine Gesundheitsprüfung statt. "Das ist wichtig für diejenigen, die vielleicht vorerkrankt sind", sagt Yvonne Vollmer von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie werden ohne Wenn und Aber genommen. "In der gesetzlichen Krankenversicherung fallen keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge beim Krankengeldtarif für hauptberuflich Selbstständige an", sagt Reinhard Schwanke vom AOK-Bundesverband in Berlin.

Ab wann steht das Krankengeld einem hauptberuflich Selbstständigen zu?

Regulär ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Was wichtig ist: sich unbedingt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt ausstellen lassen. "Gerade Selbstständige neigen dazu, zu lange zuzuwarten und haben dann das Nachsehen", so Verbraucherschützerin Vollmer. Nach ihren Angaben muss man nicht 42 Tage an einem Stück krank sein. Aber: "Es kommt darauf an, dass es dieselbe Erkrankung ist."

Können hauptberuflich Selbstständige auch eine frühere Absicherung bekommen?

Ja. Das ist über Wahltarife bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. "Es gibt Tarife, bei denen der hauptberuflich Selbstständige ab dem 15. oder ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bekommt, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind", erklärt Schwanke. Generell ist auch eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich.

Für wie lange können hauptberuflich Selbstständige Krankengeld bekommen?

"Wegen derselben Krankheit können Selbstständige für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten", sagt Schwanke. Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit dazu, verlängert dies nicht die Zahlung.

In welcher Höhe wird Krankengeld gezahlt?

70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. "Es kann daher gleich Null sein, wenn nur Verluste eingefahren werden", sagt Vollmer. Sie rät hauptberuflich Selbstständigen dringend, Rücklagen für einen möglichen Krankheitsfall zu bilden.

"Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbstständige unverzichtbar", fügt sie hinzu. Die maximale Höhe des Krankengeldes liegt für das Jahr 2021 bei 112,18 Euro pro Tag. Selbstständige, die sehr gut verdienen, können über Wahltarife auch ein höheres Krankengeld absichern.

Wie beantragen hauptberuflich Selbstständige für sich Krankengeld?

Sie müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes bei ihrer Krankenkasse einreichen. "Aus unserer Erfahrung raten wir sicherzustellen, dass die Bescheinigung ankommt", betont Verbraucherschützerin Vollmer. Geht sie nicht bei der Krankenkasse ein, trägt der Versicherte das Risiko.

Sind Selbstständige bei Unterbrechung der Krankheit im Vergleich zu Angestellten benachteiligt?

Theoretisch nicht. Aber wenn erkrankte Selbstständige versuchen, ihre Arbeit wieder aufzunehmen und das ihrer Krankenkasse mitteilen, unterbrechen sie damit den Krankengeldbezug. Können sie ihre Arbeit wegen weiter andauernder Krankheit kurze Zeit später erneut nicht ausführen, werden sie für sechs Wochen vom Krankengeldbezug ausgeschlossen. Es heißt, dass damit die Kassen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Az. B 3 KR 15/17 R) ignorieren. Der GKV-Spitzenverband nennt das Urteil des Bundessozialgerichts eine Einzelfallentscheidung. Eine Änderung der Praxis sei von ihnen deshalb nicht empfohlen worden. Praktisch sind Selbstständige also benachteiligt.

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