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Einen Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis stellen


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Ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen

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Aktualisiert am 21.02.2014Lesedauer: 2 Min.
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Die meisten Menschen, die ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen möchten, benötigen dieses zur Vorlage bei ihrem Arbeitgeber. Obwohl es noch weitere Versionen gibt, werden hierfür überwiegend sogenannte Privatführungszeugnisse und erweiterte Führungszeugnisse ausgestellt. Beantragen können Sie diese Zeugnisse auf unterschiedliche Weise.

Die verschiedenen Varianten des Führungszeugnisses

Möchten Sie ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen, haben Sie die Wahl zwischen mehreren Versionen. Den meisten Arbeitgebern reicht ein einfaches Führungszeugnis aus, das offiziell Privatführungszeugnis genannt wird. In dieser Urkunde ist lediglich vermerkt, ob Sie vorbestraft sind. Möchten Sie allerdings mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen Sie häufig das erweiterte Führungszeugnis vorlegen. Bei dieser Variante kann Ihr zukünftiger Arbeitgeber zusätzlich sehen, ob Sie beim Umgang mit Schutzbefohlenen bereits auffällig geworden sind. In diesem Dokument werden daher auch Vergehen aufgeführt, die nicht zu einer Vorstrafe geführt haben. Weitere Versionen sind das sogenannte Behördenführungszeugnis, das nur von Behörden verlangt wird, und das europäische Führungszeugnis für Personen aus anderen Staaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben.

So können Sie ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen

In Deutschland können alle Personen über vierzehn Jahren ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Es wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt, den Antrag stellen Sie jedoch immer bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind. Nehmen Sie für die Antragstellung Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie etwas Geld mit, denn die Ausstellung eines Führungszeugnisses ist gebührenpflichtig und kostet - je nach Region - acht bis 13 Euro. Auch eine schriftliche Beantragung ist möglich.

Auf seiner Internetseite empfiehlt das Bundesamt für Justiz in diesem Fall jedoch, sich vor der Antragstellung mit der zuständigen Gemeinde in Verbindung zu setzen, um die genaue Vorgehensweise zu klären. In Zukunft soll es außerdem auch möglich sein, online ein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen. Aktuell ist dies nur in einzelnen Gemeinden und mit einem Personalausweis mit eID-Funktion, der Online-Ausweisfunktion, möglich. Interessieren Sie sich für diese Variante, holen Sie Informationen dazu auf der Internetseite Ihrer Gemeinde ein.

Die Zustellung erfolgt auf dem Postweg

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert laut Bundesamt für Justiz nur ein bis zwei Wochen. Dann wird Ihnen Ihr Führungszeugnis per Post an die Anschrift zugestellt, bei der Sie gemeldet sind. Auch die Zusendung an eine andere Adresse ist möglich, wenn Sie dies bereits in Ihrem Antrag vermerken - nutzen Sie in einem solchen Fall das Kürzel „c/o“. Antragsteller und Adressat müssen jedoch identisch sein.

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