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Bundesfinanzhof: Attac gilt nicht mehr als gemeinnützig


Attac gilt nicht mehr als gemeinnützig

Von dpa-afx
Aktualisiert am 26.02.2019Lesedauer: 1 Min.
Bundesfinanzhof in MünchenVergrößern des BildesBundesfinanzhof in München: Das höchste deutsche Finanzgericht sieht den Anteil der Bildungsarbeit bei Attac als zu gering an. (Quelle: Sven Simon/Archiv/imago-images-bilder)
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Der Status der Gemeinnützigkeit bringt Organisationen vor allem finanzielle Vorurteile. Dem Netzwerk Attac wurde dieser nun durch den Bundesfinanzhof aberkannt.

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das höchste deutsche Finanzgericht dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac wegen tagespolitischem Aktivismus die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Bundesfinanzhof (BFH) kommt veröffentlichten Urteil zu dem Schluss, dass die von Attac geführten Kampagnen keine gemeinnützige politische Bildungsarbeit sind.

Der fünfte Senat verweist in der Entscheidung auf die Abgabenordnung, in der insgesamt 25 gemeinnützige Tätigkeitsbereiche festgelegt sind. Dazu zählen unter anderem der Sport, der Umweltschutz, die Wohlfahrt und die Volksbildung, nicht aber die Tagespolitik – auch Parteien sind im Steuerrecht nicht gemeinnützig.

Spenden nicht absetzbar

Wegen des Rechtsstreits können Spenden an Attac seit einigen Jahren nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Die Organisation hatte in den Jahren nach der Finanzkrise unter anderem gegen die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank protestiert und eine Finanztransaktionssteuer gefordert.

In der ersten Instanz vor dem hessischen Finanzgericht im Jahr 2016 hatte Attac noch Recht bekommen. Diese Entscheidung hat der BFH in der Revision nun kassiert und das Verfahren an das Finanzgericht zurückverwiesen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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