Facebook-Daten: Gericht verkündet Entscheidung am Freitag

22.05.2025, 17:18

KÖLN (dpa-AFX) - Im Fall der Eil-Klage von Verbraucherschützern gegen den Facebook-Konzern Meta wegen der geplanten Verwendung von Nutzerdaten für KI-Training will das Oberlandesgericht Köln seine Entscheidung am Freitag verkünden. Dies teilte ein Gerichtssprecher nach einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung mit.

t-online aktuell 22.05.2025

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte bei dem Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Meta beantragt. Sie will damit die geplante Nutzung personenbezogener Daten aus Instagram und Facebook für das Training der KI-Software Meta AI stoppen. Zuvor hatten die Verbraucherschützer Meta bereits abgemahnt.

Laut Verbraucherzentrale (VZ) hatte Meta Mitte April angekündigt, ab dem 27. Mai in seinen Diensten Facebook und Instagram Beiträge europäischer Nutzerinnen und Nutzer für KI-Trainingszwecke zu verwenden. Meta berufe sich dabei auf ein "berechtigtes Interesse" und verwende die Daten, sofern die Kunden nicht aktiv widersprächen. Die Verbraucherzentrale NRW hält das Vorgehen für nicht rechtens und sieht einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht.

Meta: Unser Ansatz entspricht den europäischen Richtlinien

Meta hatte die Vorwürfe im Vorfeld der Verhandlung zurückgewiesen. Das Vorgehen entspreche den Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses, hatte ein Sprecher vergangene Woche erklärt. Die Nutzer seien über die Möglichkeit, gegen die Nutzung ihrer Informationen für diese Zwecke Einspruch zu erheben, per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen informiert worden.

Bereits zuvor hatte Meta die Pläne verteidigt: "Dieses Training ist in der Branche üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben", hieß es in einer Stellungnahme.

VZ: Entwicklung von KI soll auf fairer Grundlage erfolgen

"Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist", hatte VZ-Datenschutzexpertin Christine Steffen im Vorfeld erklärt. "Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich." Verbraucher sollten die Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten./tob/DP/men

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