Wirtschaft Sparkassen-Kundin unterliegt im Formular-Streit vor BGH
Von dpa-afx
13.03.2018Lesedauer: 1 Min.
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Frauen müssen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe und wies damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück, die auch in unpersönlichen Vordrucken als "Kundin" und nicht als "Kunde" angesprochen werden wollte.
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