Betrag oder Empfänger falsch Angaben bei Überweisungen prüfen

Berlin (dpa/tmn) - Bankkunden können beim Lastschriftverfahren eine Abbuchung jederzeit widerrufen. Möglich ist dies innerhalb von acht Wochen - ohne Angabe von Gründen. Dafür müssen Kunden sich innerhalb der Frist an ihre Bank wenden.
Stimmt der Betrag bei einer Überweisung hingegen nicht, müssen sich Bankkunden direkt an den Empfänger wenden, informiert der Bundesverband deutscher Banken. Das gilt auch, wenn der Geldbetrag an den falschen Empfänger ging.
Angaben eigenständig prüfen
Seit der Einführung des SEPA-Verfahrens sind Banken nämlich nicht dazu verpflichtet, den Namen des Empfängers sowie die IBAN auf Fehler zu überprüfen.
Wer das Missgeschick sofort entdeckt, kann den Überweisungsauftrag unter Umständen noch stoppen - es lohnt sich also die Angaben zu kontrollieren. Kunden sollten in so einem Fall sofort ihre Bank kontaktieren.
Bank kann Kunden bei Rückforderung unterstützen
Ansonsten müssen sich Kunden an den Empfänger wenden. Sollte sich dieser weigern, den fehlgeleiteten Betrag freiwillig zurückzuüberweisen, müssen Betroffene auf Erstattung klagen.
Die nötigen Angaben erhalten sie von der Bank. Das gilt jedenfalls, wenn es um Beträge von 20 Euro oder mehr geht. Denn dann unterstützt die Bank Kunden bei der Rückforderung, informiert der Bankenverband. Zwischen den Instituten bestehe ein Auskunftsverfahren.