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Leseraufruf – doppelte Rentenbesteuerung: Ihre Meinung zum Rentenurteil


Aktueller Leseraufruf
Ihre Meinung zum Rentenurteil

Von t-online, cja

31.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Rentnerpaar auf Sylt: Für heutige Rentner hat das Urteil kaum Auswirkungen.Vergrößern des Bildes
Rentnerpaar auf Sylt: Für heutige Rentner hat das Urteil kaum Auswirkungen. (Quelle: Chris Emil Janßen/imago-images-bilder)
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Viele Senioren haben auf das Urteil zur Rentenbesteuerung gewartet. Nun haben die obersten Finanzrichter entschieden – vor allem künftigen Rentnern drohe eine Doppelbesteuerung. Wie stehen Sie zum Urteil?

Zwei Rentner hatten gegen ihre Finanzämter geklagt. Ihr Vorwurf: Sie würden zu Unrecht doppelt besteuert werden. Die Klage wurde vom Bundesfinanzhof zwar abgewiesen.

Dennoch sprach das Gericht ein wegweisendes Urteil. Es hat die Berechnungsgrundlage für die Rentenbesteuerung gekippt. Jetzt ist klar: Die Formel für die Berechnung muss sich ändern. Ansonsten könnten spätere Rentenjahrgänge verfassungswidrig doppelt besteuert werden.

Das Urteil hat hauptsächlich Auswirkungen für diejenigen, die erst in Zukunft in Rente gehen. Was genau das Urteil für Millionen von Menschen bedeuten kann, lesen Sie hier.

Liebe Leserinnen und Leser: Sie möchten sich auf t-online beteiligen? Dann schauen Sie auf unserer Leserseite vorbei! Hier können Sie Ihre Meinung zu einem aktuellen Thema loswerden oder einfach lesen, wie andere t-online-Leser über verschiedene Themen denken. Wir freuen uns über Ihre aktive Beteiligung.

Sind auch Sie von dem verkündeten Urteil betroffen? Hatten Sie sich mehr erhofft oder sind Sie mit dem Richterspruch zunächst einmal zufrieden? Wie stehen Sie zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs? Erzählen Sie uns, wie Sie darüber denken und was das Urteil für Sie persönlich bedeuten könnte.

So einfach machen Sie mit

Schreiben Sie uns Ihre durch Argumente begründete Meinung mit dem Betreff "Rentenbesteuerung" per E-Mail an lesermeinung@t-online.de.

Bitte hängen Sie auch ein Foto von sich an Ihre Mail an, damit wir Ihre Aussage mitsamt eines Bildes veröffentlichen können. Eine Auswahl der Einsendungen werden wir in einem gesonderten Artikel mit Nennung des Namens publizieren.

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