Vorschuss auf Witwenrente beantragen
Berlin (dpa/tmn) - Witwen und Witwer kΓΆnnen von der gesetzlichen Rentenversicherung eine schnelle finanzielle UnterstΓΌtzung erhalten, wenn der Ehepartner vor seinem Tod schon eine Rente bezogen hat.
Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod kΓΆnnen die hinterbliebenen Ehepartner bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Als ΓberbrΓΌckungshilfe wird die bisherige Rentenzahlung der oder des Verstorbenen fΓΌr die nΓ€chsten drei Monate im Voraus in einer Summe an die Witwe oder den Witwer ausgezahlt.
Wichtig zu beachten: Neben dem Antrag auf Vorschusszahlung mΓΌssen Betroffene auch einen formellen Rentenantrag beim zustΓ€ndigen Rentenversicherer stellen. Bei der spΓ€teren Berechnung der Rente wird der Vorschuss aber mit angerechnet.