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Hausparty: Kein Recht auf Eskalation an Silvester

Von dpa
Aktualisiert am 27.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Feiern und Spaß haben geht zum Ende dieses Jahres am besten im kleinen Kreis zu Hause - die Vorschriften des Miet- und Nachbarschaftsrechts gelten aber auch an Silvester.
Feiern und Spaß haben geht zum Ende dieses Jahres am besten im kleinen Kreis zu Hause - die Vorschriften des Miet- und Nachbarschaftsrechts gelten aber auch an Silvester. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Die Silvesterfeier ist für viele Menschen immer ein besonderer Höhepunkt im Jahr. Einen Abend zusammen mit Freunden und Verwandten essen, trinken, tanzen, lachen: Danach sehnen sich viele. Und das ist grundsätzlich auch 2021 möglich - wenn auch Corona-bedingt nur unter Auflagen.

Drinnen und draußen dürfen maximal zehn Menschen gemeinsam feiern, wenn alle Anwesenden ab 14 Jahren geimpft sind. Sind Ungeimpfte anwesend, beschränkt sich die erlaubte Personenzahl auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts.

Clubs sind zu, eine ausschweifende Party im Restaurant fällt aus, daher bleibt also nur die gute alte Hausparty. Aber wie laut darf es dabei zugehen? Und haben die Nachbarn ein Wörtchen dabei mitzureden?

Kein Anspruch auf Lärm

Niemand hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, bei Feiern in seiner Wohnung so richtig auf die Pauke zu hauen und die Nachbarn mit Lärm zu belästigen, auch nicht zu Silvester. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass zum Jahreswechsel die Vorschriften des Miet- und Nachbarschaftsrechts außer Kraft gesetzt sind.

"Besonders in Mehrfamilienhäusern gilt zum einen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und zum anderen ab 22.00 Uhr per Gesetz die Nachtruhe", sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.

Das Zauberwort heißt Kulanz

"Es gilt das, was auch das ganze Jahr über gilt", betont Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. "Wer feiern will, muss an seine Nachbarn denken."

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Allerdings sind die meisten Menschen zu Silvester verständnisvoll. Der Mieterbund spricht von einer "erweiterten Toleranzgrenze". Die hat auch praktische Gründe. "Wenn rundum in den Wohnungen gefeiert und um Mitternacht geböllert wird, macht es wenig Sinn, von den feiernden Nachbarn Nachtruhe einzufordern", so Jutta Hartmann. Denn Nachtruhe herrsche erst, wenn in der Wohnung praktisch nichts mehr zu hören ist - das kann zum Jahreswechsel weit nach Mitternacht sein.

Aber ein wenig Rücksicht ist schon angebracht und auch möglich. "Wer Ruhe braucht, muss ja nicht unbedingt ein Feiermuffel sein", sagt Julia Wagner. "Für Familien mit kleinen Kindern oder Hundebesitzer sind laute Partynächte ein Gräuel, vor allem, wenn sie erst früh am Morgen enden." Ihnen kann es schon helfen, wenn bei der Musikbeschallung nach 22.00 Uhr wenigstens die Bässe heruntergedreht werden. Ab etwa 1.00 Uhr sollte nur noch Zimmerlautstärke herrschen.

Feier ankündigen kann nicht schaden

Gut ist es, die Nachbarn zu informieren, wenn eine größere Feier zu Silvester geplant ist. "Das ändert zwar nichts an der Gesetzeslage. Wer Bescheid gibt, darf auch nicht länger und lauter feiern. Aber die Nachbarn können sich darauf einstellen", sagt Julia Wagner.

Selbstverständlich sind Mieter, der eine Silvesterfeier ausrichten, für die Beseitigung der Spuren im und vor dem Haus verantwortlich. Jeder hat seine Hinterlassenschaften von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Korken und anderen Müll selbst zu entsorgen. "Ist der Verursacher nicht bekannt, muss der Vermieter den Abfall auf und teilweise auch vor seinem Grundstück entfernen", erläutert Julia Wagner.

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