Altersvorsorge: Worauf SelbststÀndige achten sollten
Berlin (dpa/tmn) - Heute schon an morgen denken. Sprich, finanziell fĂŒrs Alter vorsorgen. Das ist fĂŒr alle wichtig - ganz besonders aber fĂŒr SelbststĂ€ndige. Denn viele von ihnen sind nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das heiĂt: Sie mĂŒssen ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Und selbst wenn SelbststĂ€ndige in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, sollten sie zusĂ€tzlich privat vorsorgen.
Einige Berufsgruppen mĂŒssen in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen
Manche SelbststĂ€ndige sind dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. "Dazu zĂ€hlen etwa Handwerker, KĂŒnstler, Publizisten, Physiotherapeuten, PflegekrĂ€fte oder freiberufliche Lehrer", so Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut fĂŒr Altersvorsorge. Welche Berufsgruppen versicherungspflichtig sind, regelt das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI, Paragraph 2).
Wer als SelbststĂ€ndiger pflichtversichert ist, zahlt meist 18,6 Prozent des Einkommens in die Rentenversicherung ein. "Klar muss aber jedem sein, dass der Betrag eines Tages eine vergleichsweise niedrige Rente ergibt", so Morgenstern. Daher sollten auch pflichtversicherte SelbststĂ€ndige noch anderweitig finanziell fĂŒrs Alter vorsorgen.
Wer als Freiberuflerin oder Freiberufler in sogenannten Kammerberufen arbeiten, ist dort pflichtversichert - und zahlt einkommenabhĂ€ngige PflichtbeitrĂ€ge. "Dazu zĂ€hlen etwa Ărzte, AnwĂ€lte, Apotheker und Architekten", sagt Morgenstern.
Freiwillig Versicherte können Beitragshöhe mitbestimmen
Das Gros der SelbststÀndigen muss sich indes freiwillig versichern. Auch sie können in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen - auf freiwilliger Basis.
Was dafĂŒr spricht, erklĂ€rt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund: "Neben einer Absicherung fĂŒrs Alter ist immer auch ein Hinterbliebenenschutz fĂŒr Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Waisen enthalten."
Die Höhe der freiwilligen BeitrÀge können Versicherte festlegen -der Mindestbeitragliegt bei 83,70 Euro pro Monat, der Höchstbeitrag bei rund 1320 Euro pro Monat. "Freiwillige BeitrÀge können Versicherte monatlich oder auch einmal jÀhrlich zahlen", erklÀrt von der Heide.
Was fĂŒr Pflichtversicherte SelbststĂ€ndige gilt
Innerhalb von fĂŒnf Jahren können SelbststĂ€ndige nach ihrer ExistenzgrĂŒndung die Pflichtversicherung in der Rentenversicherung beantragen. Einer der Vorteile: Pflichtversicherte SelbststĂ€ndige sichern sich AnsprĂŒche auf eine Rehabilitation oder eine Erwerbsminderungsrente.
Die PflichtbeitrÀge können SelbststÀndige entweder als Regelbeitrag oder entsprechend des tatsÀchlichen Einkommens zahlen. Der Regelbeitrag betrÀgt im Westen rund 612 Euro pro Monat sowie im Osten seit Anfang 2022 rund 586 Euro. Im Jahr der Aufnahme der TÀtigkeit und in den drei folgenden Kalenderjahren ist es auch möglich den halben Regelbeitrag zu zahlen.
In jedem Fall gilt bei der gesetzlichen Rentenversicherung: Es fallen keine zusĂ€tzlichen Kosten oder eine GesundheitsprĂŒfung an. "Die gesetzliche Rentenversicherung ĂŒbernimmt bei Zahlung einer Rente auch Teile der Krankenversicherung bis zu 50 Prozent eines Beitrags", sagt von der Heide.
Alternativen und zusĂ€tzliche Absicherungsoptionen fĂŒr das Alter
ZusĂ€tzlich zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung haben SelbststĂ€ndige noch mehr Möglichkeiten privat vorzusorgen. Sie können zum Beispiel einen RĂŒrup-Vertrag abschlieĂen, den es in Form einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung gibt.
Wie hoch die Rente eines Tages ausfÀllt, hÀngt unter anderem von den eingezahlten BeitrÀgen sowie den genauen Vertragsbedingungen ab. Die Höhe der Beitragszahlung sei flexibel. "Die BeitrÀge können Versicherte meist jederzeit dem eigenen Bedarf oder der LeistungsfÀhigkeit anpassen", so von der Heide.
Allerdings: "Bei einer RĂŒrup-Rente ist meist nur eine Altersabsicherung enthalten", erklĂ€rt von der Heide. Die Bausteine Hinterbliebenenschutz und Erwerbsminderung können Versicherte bei Bedarf zwar hinzunehmen - dadurch entstehen aber meist zusĂ€tzliche Kosten. Was sich auf die Rendite auswirken kann.
Es lohnt sich also, wenn SelbststĂ€ndige sich bei ihrer Altersvorsorge sowie der Absicherung fĂŒr Erwerbsminderung unabhĂ€ngig beraten lassen - möglich ist dies etwa bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder bei einer örtlichen Verbraucherzentrale.