Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Symbolbild für einen TextOligarchen enteignen: EU will durchgreifenSymbolbild für ein Video“Vampir”: Angriff auf russische Soldaten mit RM-70Symbolbild für einen TextSGE-Präsident rächt sich an BürgermeisterSymbolbild für einen TextABBA macht SchlussSymbolbild für einen TextApp zum Kauf des 9-Euro-Tickets geplantSymbolbild für einen TextHoffnung für Depp: Kate Moss packt ausSymbolbild für einen TextBayer sticht Bayern und BVB bei Transfer ausSymbolbild für einen TextVictoria von Schweden: Eleganter AuftrittSymbolbild für einen TextArzt missbrauchte 47 PatientinnenSymbolbild für einen TextDresden-Anhänger stürmten MannschaftsbusSymbolbild für einen Watson TeaserNach Bikini-Fotos: Heftige Kritik an Youtuberin

Welchen Wert haben mein Haus und meine Einrichtung?

Von dpa
Aktualisiert am 21.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine Liste vom eigenen Besitz zu machen, kann sich lohnen: Muss man der Versicherung Schäden melden, hat man die Übersicht schnell zur Hand.
Eine Liste vom eigenen Besitz zu machen, kann sich lohnen: Muss man der Versicherung Schäden melden, hat man die Übersicht schnell zur Hand. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Berlin (dpa/tmn) - Schäden durch Hagel, Starkregen und Stürme kann man nicht immer vermeiden. Man kann aber für den Fall der Fälle vorbereitet sein, so dass die Kosten für die Behebung der Schäden schnell von der Versicherung erstattet werden können. Vorausgesetzt: Sie haben eine Liste ihres Eigentums parat hat.

Hilfreich sind außerdem Fotos vom Zustand der Gebäude und Einrichtung und, wenn noch vorhanden, Scans der Kaufbelege. Die Dateien können etwa in einem Clouddienst liegen.

Warum die digitale Vorsorge?

Bei Überflutungen, aber auch Bränden sind ja nicht nur die Gegenstände zerstört, im Zweifel komplett weg, auch die Belege dafür sind es. Und in der Überforderung einer solchen Katastrophe erinnert man sich vielleicht auch nicht mehr an all sein Hab und Gut.

Wer lieber echte Belege behält, sollte diese ausgedruckten Fotos und Papierlisten bei Verwandten oder Bekannten, die nicht im eigenen Ort wohnen, lagern.

Wenn die Police Elementarschäden mit abdeckt, kommen laut dem Gesamtverband der Deutschen VersicherungswirtschaftGebäude- oder Hausratversicherungen für Schäden durch Wetterereignisse auf. Bei einem Schaden muss der Versicherte im Detail nachweisen, was zerstört wurde. Man sollte den Versicherer auch zügig über den Schaden informieren - noch bevor man zum Beispiel Handwerker mit der Reparatur beauftragt.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel
So retten Sie Ihre Rente
Eine Kolumne von Jessica Schwarzer
Ratgeber Aktien
Aktien kaufenAktien Steuern










t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website