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Lastschrift zurückgeben: So holen Sie eine Buchung zurück


So holen Sie eine falsche Lastschrift zurück

Von Mauritius Kloft

Aktualisiert am 06.07.2021Lesedauer: 3 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Frau am Laptop (Symbolbild): Eine Lastschrift zurückzuholen ist sehr einfach.
Frau am Laptop (Symbolbild): Eine Lastschrift zurückzuholen ist sehr einfach. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)
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Miete, Strom oder der Beitrag fürs Fitnessstudio – für solche Zahlungen sind Lastschriften beliebt.

Das Wichtigste im Überblick


  • Was ist eine SEPA-Lastschrift?
  • Kann ich eine Lastschrift zurückholen?
  • Wie gebe ich eine Lastschrift zurück?
  • Kostet eine Lastschriftrückgabe etwas?

Eine Lastschrift ist für Verbraucher bequem. Denn egal ob Fitnessstudio oder Stromanbieter – fällige Beträge werden einfach vom Konto abgebucht. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass einem Kontoinhaber unrechtmäßig Geld abgebucht wird.

Doch keine Sorge: Sie können Lastschriften in diesen Fällen zurückholen. Allerdings müssen Sie eine bestimmte Frist einhalten. t-online zeigt Ihnen, auf was Sie achten sollten.

Was ist eine SEPA-Lastschrift?

Eine Lastschrift meint, dass Sie als Zahlungspflichtiger dem Gläubiger, etwa Ihrem Stromanbieter oder Vermieter, erlauben, regelmäßig Geld von Ihrem Konto abzubuchen.

In der Fachsprache heißt dies: Sie erteilen dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Das bedeutet: Sie müssen nicht regelmäßig einen Betrag überweisen, das funktioniert mit einer SEPA-Lastschrift automatisch. Mehr dazu lesen Sie hier.

SEPA ist ein EU-weites Verfahren, mit dem Lastschriften standardisiert vollzogen werden. So können Sie auch leicht ein entsprechendes SEPA-Mandat in andere Länder als Deutschland erteilen.

Das SEPA-Lastschriftverfahren löste Anfang 2014 die sogenannte Einzugsermächtigung ab. Das Prinzip ist das gleiche, weshalb heute immer noch oft von der Einzugsermächtigung gesprochen wird, obwohl das SEPA-Mandat gemeint ist. Der Unterschied ist: Die Einzugsermächtigung war nur innerhalb Deutschlands möglich, der SEPA-Raum umfasst dagegen die EU.

Kann ich eine Lastschrift zurückholen?

Ja, das geht, man spricht dabei auch davon, eine Lastschrift zurückzugeben. Eine Lastschriftrückgabe ist auch sehr einfach (siehe unten). Allerdings müssen Sie eine bestimmte Frist beachten: Eine Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen, nachdem Ihr Konto belastet wurde, zurückbuchen.

Eine längere First greift, wenn Sie erst gar kein Lastschriftmandat erteilt haben. In diesem Fall bleiben Ihnen 13 Monate Zeit, um ungenehmigte Lastschriften zurückzubuchen.

Wie gebe ich eine Lastschrift zurück?

Um eine Lastschrift zurückzugeben, haben Sie mehrere Möglichkeiten. So können Sie sich bei einer SEPA-Lastschrift an Ihre Bank wenden und verlangen, dass das Geldinstitut den Betrag zurückbucht.

Wenn Sie Onlinebanking machen, finden Sie meist im Servicebereich Ihres Online-Banking-Accounts entsprechende Funktionen.

Falsche Abbuchung: Auch wenn regelmäßig der gleiche Betrag abgebucht wird, sollten Sie Ihre Bankdaten kontrollieren.
Falsche Abbuchung: Auch wenn regelmäßig der gleiche Betrag abgebucht wird, sollten Sie Ihre Bankdaten kontrollieren. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-bilder)

Sie müssen eine Rücklastschrift nicht begründen – vorausgesetzt, sie wird innerhalb der Frist abgewickelt. Eine solche Rückbuchung ist nur bei Lastschriften möglich. Bei Überweisungen funktioniert dieses Verfahren nicht. Hier haben Sie andere Möglichkeiten.

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge auf falsche Buchungen. Der Blick auf die Kontoauszüge hilft Ihnen auch, zu erkennen, ob Ihnen unwissentlich ein Vertrag im Internet untergeschoben wurde.

Drei Szenarien einer Lastschriftrückgabe

Drei mögliche Szenarien veranschaulichen, wie Sie bei falschen Abbuchungen vorgehen können.

Szenario 1: Stromanbieter

Ihr Stromanbieter hat monatlich Geld abgebucht, schickt zum Jahresende die Endabrechnung und kommt zu dem Ergebnis, dass Sie noch eine Nachzahlung leisten müssen. Diesen Betrag bucht der Stromanbieter ab. Sie sind der Auffassung, dass diese Abbuchung zu Unrecht erfolgte.

In diesem Fall ist es sinnvoll, erst mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen, bevor Sie Ihre Bank einschalten. Besteht Ihr Stromanbieter nämlich auf der Zahlung und einigen Sie sich im Laufe der Zeit nicht, könnte Ihnen im schlimmsten Fall am Ende eine Stromsperre drohen.

Szenario 2: Abbuchung ohne Einzugsermächtigung

Geld geht von Ihrem Konto ohne ein gültiges Lastschriftmandat ab. In diesem Fall können Sie sich direkt an die eigene Bank wenden und sie auffordern, den Betrag wieder gutzuschreiben.

Im Zweifel ergibt es Sinn, Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen und zu klären, ob die Forderung des Unternehmens nicht doch berechtigt war. Beruft sich das Unternehmen auf ein gültiges Lastschriftmandat, müsste es dies im Zweifel beweisen können.

Szenario 3: Vermieter erhöht Miete

Sie zahlen Ihre Miete via Lastschriftmandat an Ihren Vermieter. Wenn Ihre Miete aber steigt, müssen Sie zustimmen, dass Ihr Vermieter den höheren Betrag von Ihrem Konto abbucht.

Ihr Vermieter kann nicht voraussetzen, dass Sie damit einverstanden sind, den höheren Betrag als Lastschrift einzuziehen.

Kostet eine Lastschriftrückgabe etwas?

Nein, eine Lastschrift zu widerrufen, kostet Sie an sich nichts. Es können allerdings Bankgebühren anfallen. Diese sind von Ihrer Bank abhängig und betragen einige Euro.

Diese muss derjenige tragen, der die Rücklastschrift verschuldet hat. Zwei Beispiele zur Verdeutlichung:

  • Beispiel 1: Ein Stromanbieter hat etwas von Ihrem Konto abgebucht, obwohl er kein Mandat dazu hatte. In diesem Fall muss er die Gebühren für die Lastschriftrückgabe zahlen.
  • Beispiel 2: Ihr Konto ist nicht gedeckt. Folglich kann die Lastschrift nicht ausgeführt werden. In diesem Fall entstehen auch Bankgebühren – die Sie übernehmen müssen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Konto immer ausreichend gedeckt ist. Zudem sollten Sie sichergehen, dass von Ihrem Konto Lastschriften abgehen können. Bei speziellen Sparkonten ist dies nicht möglich. So vermeiden Sie unnötige Gebühren oder gar Mahnungen Ihrer Gläubiger.

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Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • bezahlen.net
  • Sparkasse
  • verivox.de
  • deutschesmietrecht.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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