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Bürgerrecht und Bürgerpflicht – Das sollten Sie wissen


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Bürgerrecht und Bürgerpflicht – das sollten Sie wissen

gk

Aktualisiert am 18.03.2014Lesedauer: 2 Min.
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Die Bürgerpflichten sind in verschiedenen Gesetzen zu findenVergrößern des Bildes
Die Bürgerpflichten sind in verschiedenen Gesetzen zu finden (Quelle: bonn-sequenz/imago-images-bilder)

Bürgerrechte sollten eigentlich jedem ein Begriff sein – sie bilden zusammen mit den Menschenrechten die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland und sind deshalb im Grundgesetz definiert. Was aber den wenigsten bewusst ist: Wo es Rechte gibt, gibt es auch Pflichten. Lesen Sie hier, was genau die Bürgerpflichten für Sie als Bürger in Deutschland regeln.

Bürgerrechte im Grundgesetz

Da Deutschland eine Demokratie ist, haben die Bürger in unserem Staat viele Rechte. So besagt das Grundgesetz beispielsweise, dass jeder Staatsangehörige das Recht auf Wahlen hat, um seine Zukunft mitzubestimmen. Zudem dürfen die Bürger ihr Recht auf Freiheit durch Widerstand gegen Unterdrückung ausüben, der Staat darf nicht in die Versammlungsfreiheit eingreifen, wenn keine bewiesene Straftat vorliegt. Neben den zahlreichen Rechten gibt es für die Bürger aber auch gewisse Pflichten.

Die Pflichten sind im Gegensatz zu den Rechten des Bürgers nicht im Grundgesetz festgehalten. Sie finden sich in verschiedenen Gesetzbüchern wie dem Strafgesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Pflicht zur Hilfe in Notsituationen

Für die meisten Menschen ist es selbstverständlich, anderen in Notsituationen zur Hilfe zu kommen. Doch tritt der Ernstfall ein, zum Beispiel bei einem Unfall, haben viele Menschen Angst, etwas falsch zu machen und trauen sich nicht, erste Hilfe zu leisten. In dieser Situation sollten Sie trotzdem nicht wegschauen, denn Sie sind dazu verpflichtet, in einer Notsituation zu helfen.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so gilt dies als unterlassene Hilfeleistung und kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit Freiheitsentzug bestraft werden. Im Gesetz steht allerdings auch, dass Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen müssen. Hilfe leisten kann also auch bedeuten, in einer Gefahrensituation die Polizei, Feuerwehr oder den Notarzt zu verständigen.

Personalausweis: Mitführen oder nicht?

Jeder Deutsche Staatsbürger muss sich ab der Vollendung des 16. Lebensjahres ausweisen können. Diese Pflicht ist in §1 des Personalausweisgesetz festgeschrieben und besagt, dass Sie einen Personalausweis besitzen müssen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorlegen können.

Im Gesetz ist nicht festgeschrieben, dass Sie den Ausweis immer bei sich führen müssen. Dies ist aber in Situationen, in denen Ordnungshüter Ihre Identität feststellen müssen, trotzdem sinnvoll. Können Sie sich nicht ausweisen, kann die Polizei Sie laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung zur Dienststelle bringen und Sie dort festhalten, bis Sie sich ausweisen können. Dies kann zum Beispiel während einer Demonstration der Fall sein.

Weitere Ausnahmen, in denen eine Ausweispflicht besteht, ist beispielsweise die Arbeit in einer Branche, in der es oft zu Schwarzarbeit kommt. §2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit legt eine Ausweispflicht während der Arbeitszeit fest.

Dürfen Sie Gefundenes behalten?

An Orten, an denen viele Menschen aufeinander treffen, gehen Dinge schneller verloren. Im Gewühl von Innenstädten, öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen kann schnell das Portemonnaie oder das Handy aus der Tasche fallen. Finden Sie einen Gegenstand, sind Sie verpflichtet, den Fund dem Besitzer zu melden.

Ist dieser nicht zu identifizieren, müssen Sie den Fund ab einem Wert von 10 Euro der zuständigen Gemeinde oder der Polizei melden. Tun Sie das nicht, machen Sie sich laut §965 - §984 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Unterschlagung schuldig.

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