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Entlastungsbetrag: Wie Alleinerziehende mehr Steuern sparen


Steuererklärung – Eltern
Entlastungsbetrag: Wie Alleinerziehende mehr Steuern sparen

Von t-online, sm

Aktualisiert am 05.06.2019Lesedauer: 2 Min.
Mutter mit Tochter: Alleinerziehende können ihre Steuerlast zusätzlich durch den Entlastungsbetrag senken.Vergrößern des BildesMutter mit Tochter: Alleinerziehende können ihre Steuerlast zusätzlich durch den Entlastungsbetrag senken. (Quelle: Martinan/getty-images-bilder)
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Allein stehende Elternteile müssen oft jeden Cent umdrehen. Deshalb sollten sie sich den weiteren Freibetrag nicht entgehen lassen. Wie hoch dieser ausfällt und wie er zu beantragen ist.

Mit dem Entlastungsbetrag können Alleinerziehende Steuern sparen. Er wird ihnen zusätzlich zum Kinderfreibetrag gewährt. Grundlage ist § 24b des Einkommensteuergesetz (EStG).

Dort heißt es im ersten Satz: " Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht."

Wie hoch ist der Freibetrag?

Beim Entlastungsbetrag handelt es sich um einen Freibetrag, dessen Höhe bei 1.908 Euro pro Kalenderjahr für das erste Kind liegt. Er erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 240 Euro.

Höhe des Entlastungsbetrags bei:

  • einem Kind: 1.908 Euro
  • zwei Kindern: 2.148 Euro
  • drei Kindern: 2.388 Euro
  • vier Kindern: 2.628 Euro

Wer hat Anrecht auf den Entlastungbetrag?

Für den Entlastungsbetrag gelten folgend Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller muss alleinerziehend sein.
  • Mindestens ein Kind muss mit im Haushalt leben und dort gemeldet sein.
  • Das Kind muss Anspruch auf Kindergeld haben.
  • Der Antragsteller darf nicht mehr vom Splittingtarif für Verheiratete profitieren. Eine Ausnahme gilt nur beim Tod des Ehepartners.
  • Der Alleinerziehende darf nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person leben. Es sei denn, es ist das eigene Kind, das noch Anspruch auf Kindergeld hat.

Wie bekommt man den Freibetrag?

Der Entlastungsbetrag lässt sich auf zwei Arten sichern.

Erstens: Alleinerziehende beantragen beim Finanzamt die Steuerklasse II. Das monatliche Netto vom Lohn steigt dann um eine zweistellige Summe.

Zweitens: Der Entlastungsbetrag wird rückwirkend für das vergangene Steuerjahr in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Dazu werden in der Anlage Kind die entsprechenden Eintragungen vorgenommen.

Wie ist die Regelung bei getrennt lebenden Eltern?

Bei zwei oder mehr Kindern können beide Elternteile den Freibetrag in Anspruch nehmen, sofern sie sich abwechselnd um den Nachwuchs kümmern. Voraussetzungen sind außerdem, dass die Kinder bei beiden Elternteilen gemeldet sind und diese sich das Kindergeld für den Nachwuchs aufteilen.

Verwendete Quellen
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Nachrichtengagentur dpa-tmn
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