So beantragen Sie noch schnell einen Grundsteuererlass
Unter bestimmten UmstĂ€nden können sich EigentĂŒmer einen Teil der Grundsteuer erstatten lassen. FĂŒr wen das gilt, was die Voraussetzungen sind und bis wann Sie Zeit haben.
Erst ein monatelanger Lockdown wegen der Corona-Pandemie, dann Hochwasser in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern â das vergangene Jahr brachte viele Menschen in Existenznot. FĂŒhrt das dazu, dass sie ihre Miete nicht mehr zahlen können, sind auch Vermieter von finanziellen EinbuĂen betroffen.
FĂŒr sie gibt es jedoch Entlastung ĂŒber die Steuer: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Vermieter nĂ€mlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer. Möglich sei das, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche MietausfĂ€lle hatten, erklĂ€rt der EigentĂŒmerverband Haus und Grund Deutschland. Allerdings sollten Sie sich beeilen.
Grundsteuererlass: Frist endet bald
Die AntrĂ€ge fĂŒr das Jahr 2021 können Sie nur noch bis zum 31. MĂ€rz 2022 stellen. DafĂŒr reicht ein formloser Antrag, den Sie an die SteuerĂ€mter der StĂ€dte und Gemeinden schicken. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sind die FinanzĂ€mter zustĂ€ndig.
- Teilzeit und Minijob gleichzeitig ausĂŒben: Darf ich das?
Die Frist lÀsst sich nicht verlÀngern. VersÀumen Sie den Termin, liegt es im Ermessen des Finanzamts, ob Sie noch eine Erstattung erhalten.
Die Grundsteuer: Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von GrundstĂŒcken und GebĂ€uden. Anders als die Grunderwerbssteuer wird sie jedes Jahr fĂ€llig. Wie viel man zahlt, ist abhĂ€ngig vom Wohnort, dem GrundstĂŒck und dem GebĂ€ude. Bei den meisten WohnungseigentĂŒmern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, Besitzer von MietshĂ€usern mĂŒssen dagegen oft vierstellige BetrĂ€ge zahlen. Diese können sie auf die Mieter umlegen.
Diese Voraussetzungen mĂŒssen Sie erfĂŒllen
Die Grundsteuer fĂŒr vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die MietertrĂ€ge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurĂŒckblieben oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent.
GĂŒltige Ursachen fĂŒr die MietausfĂ€lle: Leerstand, allgemeiner Mietpreisverfall oder strukturelle Nichtvermietbarkeit. Auch auĂergewöhnliche Ereignisse wie WohnungsbrĂ€nde oder WasserschĂ€den, beispielsweise durch Unwetter oder Flutkatastrophen, sind berechtigte GrĂŒnde.
Wichtig: Der Vermieter darf die MietausfĂ€lle nicht selbst verschuldet haben. Das bedeutet, dass er sich ernsthaft und nachhaltig darum bemĂŒht haben muss, die Wohnung zu vermieten. Das sollte er dokumentieren können. Eine geplante Renovierung oder ein Umbau sind ebenfalls keine GrĂŒnde fĂŒr eine Grundsteuererstattung.