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Müssen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer identisch sein?


Kfz-Versicherung
Müssen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer identisch sein?

aw (CF)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 1 Min.
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Junge Autofahrer müssen weniger zahlen, wenn Sie über die Eltern mitversichert sind.Vergrößern des Bildes
Junge Autofahrer müssen weniger zahlen, wenn Sie über die Eltern mitversichert sind. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Wie eine vom tatsächlichen Versicherungsnehmer abweichende Fahrzeughalter-Anschrift behandelt wird, ist von Kfz-Versicherung zu Kfz-Versicherung unterschiedlich. In einigen Fällen kann dieser Umstand erhöhte Prämien oder gar den Ausschluss aus einer Versicherung nach sich ziehen.

Klassische Familienkonstellation

Grundsätzlich ist eine abweichende Anschrift zwischen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nichts Ungewöhnliches. Das beste Beispiel dafür sind Familien, in denen der Sohn oder die Tochter ihr Fahrzeug über den Vater oder die Mutter versichern.

Auf diese Weise entgehen junge Menschen der kostspieligen Einstufung in die SF-Klasse 0, die einem Beitragssatz von aktuell 230 Prozent entspricht. So könnte das Fahrzeug beispielsweise auf den Sohn eingetragen sein, während der Vater, unter einer abweichenden Anschrift, als Versicherungsnehmer auftritt.

Abweichungen spiegeln sich in Jahresprämie wieder

Die Kfz-Versicherungen sind sich dieser Umgehungsmaßnahme sehr bewusst. Indirekt kann eine abweichende Anschrift zwischen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer als ein Indikator für eine höhere Unfallanfälligkeit gesehen werden. Entsprechend ist es nicht weiter verwunderlich, dass manche Versicherungsgesellschaften eine solche Praxis grundsätzlich ablehnen oder aber mit einer erhöhten Versicherungsprämie das Risiko abzufedern versuchen.

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