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Unterhaltsvorschuss: Staat bekommt ihn kaum zurück


Säumige Eltern
Staat bekommt Unterhaltsvorschuss kaum zurück

Von dpa
18.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Unterhaltsvorschuss: Auch für Teenager gibt es nach einer Gesetzesänderung einen Anspruch.Vergrößern des BildesUnterhaltsvorschuss: Auch für Teenager gibt es nach einer Gesetzesänderung einen Anspruch. (Quelle: PeJo29/getty-images-bilder)
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Wenn Elternteile – in der Praxis meist Väter – keinen Unterhalt für ihren Nachwuchs zahlen, springt oft der Staat ein. Eigentlich soll sich die öffentliche Hand das Geld zurückholen. Doch immer öfter gelingt das nicht.

Der Staat schafft es weiterhin nur selten, den von ihm gezahlten Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden von den säumigen Elternteilen zurückzuholen. Wie das Familienministerium bestätigt, sank die Rückholquote 2018 von zuvor 19 auf nur noch 13 Prozent. Demnach wurden im Jahr 2018 rund 2,1 Milliarden Euro an Unterhaltsvorschuss ausgezahlt, aber nur etwa 270 Millionen wieder eingetrieben.

Alleinerziehende Mütter und Väter erhalten die staatliche Finanzhilfe, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Nach Möglichkeit soll das Geld aber von den säumigen Zahlern wieder zurückgeholt werden.

Gesetzesänderung ließ Zahlen steigen

Als einen Grund für die gesunkene Rückholquote verweist das Ministerium auf eine Gesetzesänderung von 2017: Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss gab es davor nur für Kinder bis 12 Jahre und nur maximal 72 Monate. Nun fließt Geld bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Begrenzung.

Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums betont, von 2017 zu 2018 sei die Summe, die sich der Staat zurückgeholt habe, von 200 Millionen auf 270 Millionen Euro gestiegen. Der prozentuale Rückgang beruhe darauf, dass sich die Bezugsgröße stark geändert habe. Die Zahl der Kinder, die vom Unterhaltsvorschuss profitieren, sei nämlich von 410.000 auf mehr als 780.000 gestiegen.

Trotzdem forderte die Grünen-Haushaltspolitikerin Ekin Deligöz Gegenmaßnahmen von Familienministerin Franziska Giffey (SPD): Es gehe nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um viele Millionen für den Staat und die Einhaltung von Kinderrechten, sagt Deligöz der "Süddeutschen Zeitung".

Rückholquote soll verbessert werden

Giffeys Sprecher versichert, nach dem enormen Anstieg durch die Neuregelung hätten sich die Fallzahlen mittlerweile stabilisiert. Nun könne man sich darauf konzentrieren, die Rückholquote zu verbessern – etwa durch bessere Organisation und ausreichend qualifiziertes Personal.

Allerdings verweist er auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Mit denen stehe man wegen dieser Frage im engen Austausch. Gleichzeitig räumt er ein, dass eine Rückholquote von 100 Prozent nicht erreichbar sei. Manche Eltern seien finanziell tatsächlich nicht in der Lage, ihren Unterhaltspflichten nachzukommen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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