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Steuer-Rat - Wasserkanal sanieren:Vermieter können Kosten sofort abziehen


Steuer-Rat
Wasserkanal sanieren:Vermieter können Kosten sofort abziehen

Von dpa
01.04.2020Lesedauer: 1 Min.
Vermieter können viele Ausgaben, die mit ihrer Immobilie zu tun haben, als Werbungskosten steuerlich geltend machen.Vergrößern des BildesVermieter können viele Ausgaben, die mit ihrer Immobilie zu tun haben, als Werbungskosten steuerlich geltend machen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Lassen Vermieter eine bereits vorhandene Kanalisation ausbessern, können sie die Kosten direkt bei der Einkommensteuer als Werbungskosten absetzen.

"Denn die Instandsetzung dient nur dem Erhalt des Grundstücks - mehr nicht", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler mit Blick auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 2/19).

In dem Fall riss der Kläger ein altes Haus ab und setzte auf das Grundstück ein neues Zweifamilienhaus, das er anschließend vermieten wollte. Dazu musste er einen Schaden an einem bereits vorhandenen Abwasserkanal beseitigen, der durch einen Wurzeleinwuchs entstanden war. Die Arbeiten erfolgten auf öffentlichem und privatem Grund. Dafür zahlte der Mann 10 070 Euro, die er in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten direkt geltend machte.

Zu Recht, wie der Bundesfinanzhof entschied. Aufwendungen für die Erneuerung bereits vorhandener Kanäle seien keine Herstellungs- oder Anschaffungskosten für das Gebäude, so die Richter - und deshalb müssen die Kosten nicht über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Nicht sofort abziehen durfte der Kläger hingegen 535 Euro, die auf den erstmaligen Hausanschluss für das neue Gebäude entfielen. Denn hierbei handelte es sich nicht um eine Erhaltungsmaßnahme.

Betroffene Steuerzahler können sich auf das Urteil berufen. Wenn das Finanzamt für Sanierungsaufwendungen im Zusammenhang mit zumindest teilweise noch funktionierendem Abwassersystem den Werbekostenabzug verweigert, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. "Unbedingt das Aktenzeichen im Einspruch nennen", rät Klocke.

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