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Baurecht: Schlussrechnung erst nach Abnahme überweisen


Baurecht
Schlussrechnung erst nach Abnahme überweisen

Von dpa
22.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.Vergrößern des BildesMit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Die Schlussrechnung sollte deshalb nicht zu früh bezahlt werden. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Bauherren sollten die Schlussrechnung nicht vor der Abnahme bezahlen. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin aufmerksam. Der Grund: Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Bauherren dem Unternehmer alle Mängel nachweisen.

Außerdem gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Das heißt, die Bauherren müssen ihr Haus nun selbst versichern - gegen Brand, Wasser- oder Sturmschäden. Bauherren müssen also zur Abnahme sicher sein, dass ihr Haus mängelfrei und in Ordnung ist.

Gut zu wissen: Wird die Schlussrechnung ohne Vor- oder Einbehalte schon vor der Abnahme überwiesen, kann der Bau sogar als mängelfrei abgenommen gelten, dann nämlich, wenn im vorbehaltlosen Zahlen des Restbetrages zugleich eine Akzeptanz des Werks gesehen werden kann. Zeigen sich später Mängel, kann das für die Bauherren teuer werden, weil sie nun die Beweislast tragen und unter Umständen für die Beseitigung der Mängel selbst aufkommen müssen.

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