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Wohnungseigentümergemeinschaft - WEG-Verwalterhonorar: Pauschale jährliche Erhöhung unwirksam


Wohnungseigentümergemeinschaft
WEG-Verwalterhonorar: Pauschale jährliche Erhöhung unwirksam

Von dpa
16.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine pauschale jährliche Erhöhung des Verwalterhonorars ist in Verträgen mit Wohnungseigentümergemeinschaften nicht in jedem Fall zulässig.Vergrößern des BildesEine pauschale jährliche Erhöhung des Verwalterhonorars ist in Verträgen mit Wohnungseigentümergemeinschaften nicht in jedem Fall zulässig. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn./dpa)
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Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Verwalter dürfen in Verträgen mit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach pauschale jährliche Erhöhungen ihres Honorars vereinbaren. Denn solch eine Regelung benachteiligt die WEG, sofern ihr Verbraucherinnen und Verbraucher angehören.

Entsprechend ist eine solche Vertragsklausel unwirksam, berichtet der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in seiner gleichnamigen Zeitschrift (Ausgabe Dezember 2021) mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.:2/13 S 35/20).

WEG stritt mit Verwalterin um Honorar

Im verhandelten Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft ihre langjährige Verwalterin wegen zu viel gezahlter Honorare verklagt. In dem ursprünglich von der Verwalterin zur Verfügung gestellten Vertrag fand sich eine Klausel, die eine pauschale jährliche Erhöhung des Verwaltungsentgelts um vier Prozent vorsah.

Bei der erneuten Verwalterbestellung wurde auf diese Klausel zunächst verzichtet, bei späteren Bestellungen der Verwalterin wurde dann aber wieder auf den ursprünglichen Vertrag verwiesen. Die pauschalen regelmäßigen Erhöhungen waren nun vor Gericht auf dem Prüfstand.

Klausel darf Vertragspartner nicht benachteiligen

Nach Ansicht des Landgerichts handelt es sich bei dem geschlossenen Vertrag um einen Verbrauchervertrag. Die Begründung: Jede WEG, der auch nur ein Verbraucher angehört, wird ebenfalls als Verbraucher angesehen. LautParagraf 307 des Bürgerlichen Gesetzbuchssind in solchen Fällen Klauseln unwirksam, wenn sie den Vertragspartner - in diesem Fall die WEG - unangemessen benachteiligen.

Der Verwalter dürfe durch die verwendete Klausel nicht nachträglich seinen Gewinn erhöhen. Genau das passiert aber, wenn eine pauschale Preissteigerung unabhängig von der Preisentwicklung vereinbart wird. Da die WEG hier also benachteiligt wird, war die Klausel ungültig.

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