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Geschichte des BAföG - 40 Jahre Ausbildungsförderung


Bildung
Geschichte des BAföG: 40 Jahre Ausbildungsförderung

ae (CF)

Aktualisiert am 08.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Die BAföG-Förderung ist eine Erfolgsgeschichte: Mehr als vier Millionen Studenten haben in den vergangenen 40 Jahren von den staatlichen Zahlungen profitiert. Für viele von ihnen wurde dadurch ein Studium überhaupt erst möglich.

Bildungschancen unabhängig vom Geldbeutel der Eltern

"BAföG" steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist dafür gedacht, allen Studenten ein Studium zu ermöglichen. Die Idee dahinter ist jene, dass "die Chancen auf eine gute Bildung und Ausbildung nichts mit den finanziellen Mitteln der Eltern zu tun haben dürfen". Das entsprechende Gesetz trat im Jahr 1971 in Kraft. Damit gab es fortan einen Rechtsanspruch auf die staatliche Förderung für Schüler und Studierende.

Vom Zuschuss zum Darlehen

Das Gesicht des BAföG wandelte sich im Laufe der Geschichte immer wieder. Viele neue Regelungen kamen hinzu, die die Förderung heute mitunter etwas bürokratisch und intransparent erscheinen lassen. Auch der Charakter der Förderung änderte sich grundlegend. Ganz zu Beginn zahlte der Staat BAföG noch als Zuschuss zum Studium oder zur schulischen Ausbildung. Die Empfänger mussten das Geld nicht zurückzahlen. Bald wurde jedoch klar, dass dieses Modell auf Dauer nicht zu finanzieren sein würde. Seit 1983 konzentriert sich die Förderung vor allem auf Studenten, die seither zinslose Darlehen erhalten. Diese Darlehen müssen nach dem Ende des Studiums zurückgezahlt werden – allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 Euro. (Die gesetzlichen Grundlagen des BAföG)

BAföG auch fürs Studium im Ausland

Zu den vielen Veränderungen, die die BAföG-Förderung in ihrer Geschichte erfahren hat, gehört auch die Ausweitung der Zahlungen auf Studenten, die im EU-Ausland oder in der Schweiz studieren. 2008 führte die Regierung einen Kinderbetreuungszuschlag ein, der nicht zurückgezahlt werden muss. Eine Reform aus dem Jahr 2010 hob die Altersgrenze für die Förderung auf 35 Jahre für Masterstudierende an. (Bildungskredit und BAföG: Ist beides parallel möglich?)

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