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Darf Ihnen Ihr Chef das Rauchen verbieten?


Glimmstängel am Arbeitsplatz
Darf Ihnen Ihr Chef das Rauchen verbieten?

Von dpa
Aktualisiert am 05.10.2019Lesedauer: 2 Min.
Zigarette: Um Nichtraucher zu schützen, ist das Rauchen in vielen Betrieben nur in bestimmten Bereichen erlaubt.Vergrößern des BildesZigarette: Um Nichtraucher zu schützen, ist das Rauchen in vielen Betrieben nur in bestimmten Bereichen erlaubt. (Quelle: boonchai wedmakawand/getty-images-bilder)
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Für eine Zigarette kurz vor die Tür oder in den Raucherraum – auch am Arbeitsplatz ist das für viele Raucher selbstverständlich. Darf der Arbeitgeber sich da einmischen?

Kann der Arbeitgeber Angestellten das Rauchen verbieten? Das kommt zunächst auf die Begründung an. "Als Chef zu seinem Angestellten zu sagen: 'Rauchen ist ungesund, hör' auf damit', geht natürlich nicht", erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dagegen kann der Arbeitgeber durchaus Raucherpausen verbieten. "Er kann untersagen, dass Angestellte während der Arbeitszeiten gesonderte Pausen machen, um zu rauchen", so Meyer.

Nichtraucherschutz muss gewährleistet sein

In Paragraph 5 der Arbeitsstättenverordnung ist außerdem festgeschrieben, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, einen wirksamen Nichtraucherschutz zu gewährleisten und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. "Selbst wenn alle bis auf einen Angestellten im Betrieb Raucher sind, kann der Schutz des einen Nichtrauchers es gebieten, im Betrieb das Rauchen zu verbieten", erklärt Meyer.

Der Arbeitgeber kann dann entweder für den ganzen Betrieb oder zumindest für bestimmte Bereiche des Betriebs ein allgemeines Rauchverbot verhängen. Bei diesen Entscheidungen hat der Betriebsrat, sofern im Betrieb vorhanden, ein Mitbestimmungsrecht.

Ausnahme für E-Zigaretten?

Aktuell wird diskutiert, wie mit den von E-Zigaretten ausgehenden Gesundheitsgefahren im Betrieb umgegangen werden soll. Sie fallen Meyer zufolge nicht unter die entsprechende Regelung der Arbeitsstättenverordnung.

"Um E-Zigaretten am Arbeitsplatz zu verbieten, muss sich ein Arbeitgeber aber nicht unbedingt auf den Nichtraucherschutz berufen", so der Fachanwalt. Es kann ausreichen, dass sich andere Mitarbeiter belästigt fühlen und beschweren. Der Arbeitgeber kann dann gestützt auf sein Weisungsrecht das Rauchen von E-Zigaretten am Arbeitsplatz verbieten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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