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Rechtsstreit verloren: dm muss Alnatura Millionen zahlen


Niederlage vor Gericht
dm muss Alnatura Millionen zahlen

dpa, Stephen Wolf

Aktualisiert am 13.02.2019Lesedauer: 1 Min.
Ein dm-Bioprodukt: Die Drogeriekette dm unterliegt im Rechtsstreit mit Alnatura.Vergrößern des BildesEin dm-Bioprodukt: Die Drogeriekette dm unterliegt im Rechtsstreit mit Alnatura. (Quelle: Daniel Naupold/dpa-bilder)
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dm hat den Rechtsstreit gegen

Im Streit mit Alnatura hat die Drogeriekette dm eine juristische Niederlage erlitten. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) entschied, dass dm zwei Millionen Euro an Alnatura zahlen muss. In dem Berufungsverfahren ging es um die Frage, ob die Kündigung eines Kooperationsvertrags durch Alnatura rechtens war.

Vorwurf: unrechtmäßige Preiserhöhungen

Die frühere Vertragspartnerin dm war schon in erster Instanz mit ihrer Klage gegen die Kündigung gescheitert. Eine Richterin des OLG in Darmstadt bestätigte jetzt die Entscheidung. Die Kündigung des Vertrags im Jahr 2014 sei wirksam.

Die zwei Millionen Euro hatte dm 2014 einbehalten, obwohl das Geld Alnatura für ausgelieferte Waren zugestanden hätte. Als Grund gab die Drogeriemarktkette an, der Bio-Händler habe Anfang der 90er Jahre seine Preise nicht mehr durch kostenbasierte Berechnungen, sondern per Liste festgeschrieben und auf diese Weise unrechtmäßig erhöht.

Sechs Millionen gefordert

Insgesamt forderte dm deshalb sechs Millionen Euro von Alnatura und behielt zunächst die zwei Millionen Euro ein. Alnatura forderte seinerseits die Zahlung der offenen Rechnung – und hatte jetzt juristischen Erfolg.

Das OLG ließ keine Revision zu. Diese müsste die Drogeriekette als Klägerin beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragen. Die beiden einstmals engen Partner – die Firmenchefs Götz Rehn (Alnatura) und Götz Werner (dm) sind verschwägert – hatten sich 2014 getrennt. Das führte zu mehreren juristischen Auseinandersetzungen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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